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Weltweit einmalig!

Das duale Ausbildungssystem in Deutschland
Weltweit einmalig!

Weltweit einmalig!
Was ist das duale System? Antwort darauf gibt die vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung herausgegebene Broschüre „Wir bilden aus“: Das duale System steht – daher der Name – auf zwei Säulen:1. die praxisorientierte betriebliche Ausbildung und 2. die ergänzende schulische Ausbildung.

Die betriebliche Ausbildung erhalten die Auszubildenden in einem Unternehmen, einer Praxis der freien Berufe oder im öffentlichen Dienst. Auf das Tischlerhandwerk bezogen, in einem Meisterbetrieb des Holz- und Kunststoff verarbeitenden Handwerks. Hier werden die in der Ausbildungsordnung festgelegten beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse in der betrieblichen Praxis vermittelt. Darüber hinaus lernen die Auszubildenden im Betrieb auch soziale Fähigkeiten und werden nicht zuletzt dadurch in der persönlichen Entwicklung gefördert. Im Tischlerhandwerk erhalten die Auszubildenden zusätzliche überbetrieb-liche Lehrgänge, wie z. B. die Maschinenlehrgänge „TSM“ (Tischler/Schreiner Maschinenlehrgang) und die Oberflächenlehrgänge „TSO“ (Tischler/Schrei-ner Oberflächenlehrgang). Zusätzlich zu diesem praxisorientierten Lernen wird den Jugendlichen in der Berufsschule berufstheoretisches und allgemein bildendes Wissen vermittelt. Auf dem Stundenplan stehen nicht nur Fachkunde oder Fachzeichnen, sondern auch Deutsch, Geschichte und Mathematik. Praktische Übungen vertiefen das theoretische Fachwissen. Im Durchschnitt sind die Auszubildenden an drei bis vier Tagen in der Woche im Betrieb und an ein bis zwei Tagen in der Schule. Entscheidend für den Erfolg einer Ausbildung ist dabei der Kontakt zwischen Schule und Ausbildungsbetrieb.

Das „Kapital“ des Unternehmens
Je qualifizierter die Mitarbeiter, desto erfolgreicher das Unternehmen! Ob Metallbauer, Datenverarbeitungskauffrau oder Tischler – von ihnen allen wird erwartet, dass sie eine gründliche Ausbildung bekommen haben. Sie gehören zum „Kapital“ des Unternehmens.
Der Bedarf an diesen qualifizierten und hoch spezialisierten Arbeitskräften ist in den letzten Jahren weltweit gestiegen. Damit nehmen auch die Ansprüche an die berufliche Ausbildung zu. Unternehmen, die Jugendliche ausbilden, investieren nicht nur in die eigene betriebliche Zukunft. Sie leisten darüber hinaus einen entscheidenden Beitrag für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Das sichere Fundament bildet dabei nach wie vor das duale System, das sich nicht nur in Deutschland mit viel Erfolg bewährt hat. Unter Beteiligung der deutschen Auslandskammern wurden 1995 in 25 Ländern junge Menschen in Anlehnung an das duale System ausgebildet. Etwa 1,6 Millionen junge Menschen (im Tischlerhandwerk 39 254 in 17 458 Ausbildungsbetrieben) sind derzeit in der Ausbildung, um einen der ca. 370 anerkannten Ausbildungsberufe zu erlernen. Vier Fünftel aller beruflichen Ausbildungen leisten dabei mittelständische Unternehmen, allen voran das Handwerk. Obwohl 1997 eine Trendwende erreicht werden konnte und rd. 13 200 Lehrverträge mehr abgeschlossen wurden als 1996, sind Wirtschaft und alle an der Berufsbildung Beteiligten weiterhin gefordert: Die Nachfrage nach Lehrstellen wird bis zum Jahr 2006 auf rund 700 000 Bewerber anwachsen. Dazu kommt: Viele Unternehmer sehen immer noch viele Hürden, wenn es darum geht, Ausbildungsplätze im eigenen Betrieb zu schaffen.
Die Berufe, die Jugendliche im dualen System erlernen können, wie z. B. den Beruf des Tischlers bzw. Schreiners, sind staatlich „anerkannte Ausbildungsberufe“. Das heißt, die Ausbildung darf nur nach der für den jeweiligen Beruf geltenden Ausbildungsordnung durchgeführt werden. Damit ist sichergestellt, dass jeder Auszubildende bundesweit eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung erhält. Technischer Fortschritt, die Herausforderungen der Globalisierung und die wachsende Bedeutung des Dienstleistungsbereichs bestimmen den wirtschaftlichen Wandel, auf den sich die Unternehmen einstellen müssen. Das kann nur gelingen, wenn auch die Qualifikation der Beschäftigten auf die neuen Anforderungen ausgerichtet ist.
Die berufliche Bildung attraktiver gestalten
Darin sind sich Bund, Länder und Sozialpartner einig: Karrierechancen für die Zeit nach der beruflichen Bildung müssen verbessert werden. Eine wichtige Rolle dabei spielt das Gesetz zum „Meister-BAföG“, das seit 1.1.1996 in Kraft ist (siehe Seite 112). Außerdem werden in der „Begabtenförderung berufliche Bildung“ derzeit rund 12 000 junge begabte Fachkräfte gefördert. Dies entspricht der Zahl der Begabtenförderung im Hochschulbereich. In Zukunft muss der Abschluss einer dualen Berufsausbildung ohne Einschränkung mit dem Realabschluss gleichgestellt werden. Für qualifizierte Absolventen der beruflichen Bildung muss der Hochschulzugang durch eine länderübergreifende einheitliche Regelung geöffnet werden, die ungerechtfertigte Hürden abbaut. Ferner soll durch den Abbau von Ausbildungshemmnissen die Berufsausbildung erleichtert werden, heißt es dazu abschließend in der Broschüre. o
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