Ausbildungsnachweise für das Tischler- und Schreinerhandwerk gibt es wahlweise für 12 oder für 18 Monate. Eine der Voraussetzungen für die Zulassung von Auszubildenden zur Gesellenprüfung im Handwerk ist laut Ausbildungsordnung das Führen eines Ausbildungsnachweises.
Zwei unterschiedliche Ausführungen von HKH-Berichtsheften stehen dem Tischlerlehrling zur Verfügung:
Berichtsheft für 12 Monate: Das Berichtsheft gilt für jedes Ausbildungsjahr und hat eine ideale Aufteilung für Regionen mit einjährigem BGJ. Es dient als wöchentlicher Ausbildungsnachweis mit zugehöriger wöchentlicher Fachdokumentation. 55 Wochen-Doppelseiten, DIN A4, geheftet.
Berichtsheft für 18 Monate: Schnellhefter mit wöchentlichem Ausbildungsnachweis und frei zu gestaltenden Fachdokumentationen für selbstständiges und kreatives Vertiefen der Ausbildungsinhalte.
Ein Heft für die Zeitspanne von Beginn der Ausbildung bis zur Zwischenprüfung, ein zweites bis zur Gesellenprüfung. 86 Wochenseiten Ausbildungsnachweise, 5 Musterseiten Fachdokumentation, Schnellhefterversion, DIN A4.
So kann individuell und je nach Ausbildungsmodus entschieden werden, welches der beiden Berichtshefte für den Auszubildenden geeignet ist. Zu beziehen sind die Ausbildungsnachweise über die:
HKH-Zentraldienste GmbH, Abraham-Lincoln-Straße 32, 65189 Wiesbaden
Tel 06 11/9 73 42-0, Fax ~/9 73 42-23 o
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