Die neue Ausbildungsverordnung im Tischler- und Schreinerhandwerk ist festgeschrieben und erschien im Februar im Bundesgesetzblatt. Anfang August tritt die neue Verordnung in Kraft – pünktlich zum kommenden Ausbildungsjahr.
„Die Tätigkeitsfelder der Lehrlinge sind jetzt offener formuliert“, erläutert Günter Füllgraf, Präsident des BHKH. „So können sie auch Bereiche abdecken, die sich erst in Zukunft für Tischler und Schreiner ergeben. Außerdem haben wir dafür gesorgt, dass moderne Ausbildungsinhalte dazu gekommen sind, zum Beispiel der Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen oder Elektro- und Armaturenmontage.“ Auch der Umgang mit computergesteuerten Maschinen ist in die neue Verordnung aufgenommen worden. Kundenorientierung und Serviceleistung sind ebenfalls integriert. Speziell diese beiden Punkte würden immer wichtiger, so Füllgraf. Tischler und Schreiner seien nicht mehr nur als reine Produzenten gefragt, sondern zunehmend als Dienstleister.
Wesentliche Änderungen sind die Regelungen zum Bestehen der theoretischen oder praktischen Prüfung. „Damit ist die Bestehensregelung insgesamt strenger geworden“, resümiert Füllgraf. „Das entspricht den gestiegenen Anforderungen im Berufsalltag der Tischler und Schreiner.“
Ebenfalls neu: Die Arbeitsprobe heißt künftig Arbeitsaufgabe I, das Gesellenstück Arbeitsaufgabe II. Dazu kommt jeweils ein Fachgespräch als Bestandteil.
Die Umsetzungshilfen und Erläuterungen für die Betriebe werden derzeit ausgearbeitet. BM wird zu gegebener Zeit detailliert darüber berichten.
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