1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

Alle Anforderungen und Bauteile entscheiden

Vorbeugender Brandschutz im Innenausbau, Teil 1
Alle Anforderungen und Bauteile entscheiden

Früher haben Brände ganze Dörfer und Städte vernichtet. Aus den Fehlern hat man gelernt und so werden Abwehrmaßnahmen angeordnet und den geänderten Umständen angepasst. Im Rahmen der Fürsorgepflicht hat der Staat vorbeugende Maßnahmen ergriffen, um Brandkatastrophen zu verhindern. Die Vorkehrungen erstrecken sich auf die Brandbekämpfung und auf den vorbeugenden baulichen Brandschutz.

Der oft verwendete Begriff „Brandsicherheit“ ist insofern nicht korrekt, da eine absolute Sicherheit nicht gewährleistet ist. Unter diesem Begriff wird die Summe des abwehrenden, des baulichen, des organisatorischen und des betrieblichen Brandschutzes verstanden.

Wegen der Komplexität eines Brandes kann ein absoluter Schutz nicht erreicht werden. Daher werden vielfach Einzelanforderungen genannt, die in der Summe das Risiko oder die Folgen eines Feuers reduzieren. Die Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz entsprechen in der Regel dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Da die Sicherheit im Bereich des Brandschutzes von der Summe der einzelnen Maßnahmen abhängt, wird deutlich, dass eine Reduzierung auf der einen Seite, eine Erhöhung auf einer anderen erforderlich macht (Beispiel: Ein zu geringer Abstand von Bauteilen spart Platz und Raum, dafür müssen die Bauteile ggf. höhere Anforderungen hinsichtlich des Brandverhaltens erfüllen).
Der Gesetzgeber hat durch die Landesbauordnung die Aufgabe des baulichen Brandschutzes den Bauaufsichtsbehörden zugewiesen.
Sonderbauvorschriften für spezielle Bauten
Für bestimmte Nutzungen, aus denen sich spezielle Risiken ableiten lassen, existieren Sonderverordnungen. In diesen Sonderverordnungen werden von der allgemeinen Bauordnung abweichende Anforderungen beschrieben. Sonderbauvorschriften existieren für Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Krankenhäuser, Garagen, Beherbergungsstätten, Schulbauten, Industriebauten, Hochhäuser, Kindergärten und Fliegende Bauten.
Diese Sonderbauvorschriften können teilweise im Internet eingesehen werden. Von Bundesland zu Bundesland können die Anforderungen abweichen, teilweise gelten einige Vorschriften nur in vereinzelten Bundesländern. Die Landesfachverbände haben in der Regel ebenfalls Zugriff auf diese Sonderbauvorschriften.
Neben den Sonderbauvorschriften existieren auch Vorgaben von Versicherungen (Berufsgenossenschaft, Sachversicherer, Gemeinde-Unfall-Versicherungsverband u. a.), seitens der Gefahrstoffverordnung, der Arbeitsstättenverordnung, der Technischen Regel für brennbare Flüssigkeiten usw.
Tischler und Schreiner sollten über ausreichende Grundkenntnisse im vorbeugenden Brandschutz verfügen. So werden immer wieder Feuerschutzabschlüsse wie Türen, Tore, Brandschutzdecken, Brandschutzverglasungen und vieles mehr eingebaut oder Trennwände mit definierten Feuerwiderstandsklassen erstellt. Grundsätzlich müssen Betriebe des Tischler- und Schreinerhandwerks die jeweilige Landesbauordnung und die erlassenen Sonderbauvorschriften kennen. Nur so lassen sich die möglichen Fragestellungen oder Probleme rechtzeitig klären und Fehler vermeiden.
Summe aller Einzelanforderungen ist entscheidend
Im öffentlichen Interesse werden zum Brandschutz klare Vorgaben gemacht. Dabei wird der öffentlichen Sicherheit und der Vermeidung der Brandentstehung bzw. der Brandausbreitung eine große Bedeutung zugemessen. Die Tabelle 1 zeigt schematisch die Zusammenhänge. Die Einzelforderungen der Brandschutzbehörde sind immer als Gesamtpaket zu sehen. Die Erfahrung der Brandschutzexperten berücksichtigt die unterschiedlichen Einzelaspekte. Die Einzelanforderungen dienen meist der Erreichung mehrerer Ziele. So sind z. B. Rettungswege für die Bewohner gleichzeitig Angriffswege der Feuerwehr. Aus diesem Grund kann es sein, dass derartige Rettungswege dem einen oder anderen zu groß dimensioniert erscheinen – in Verbindung mit den Gerätschaften der Feuerwehr sieht das oft anders aus.
Je nach Gebäudeart (Beispiel: freistehendes Wohngebäude, Wohngebäude geringer Höhe, Gebäude geringer Höhe) werden unterschiedliche Forderungen an den Brandschutz gestellt. Näheres regeln die Bauordnungen der Länder.
Gerade die beweglichen Bauteile in Gebäuden wie Brandschutztüren und -klappen oder Rauschschutztüren sind komplexe Bauteile, bei denen alles aufeinander abgestimmt sein muss. So sind die Wartung und die Instandhaltung entscheidend für die dauerhafte Funktion dieser Elemente. Tischler und Schreiner haben durchaus die Möglichkeit auch an bestehenden Bauteilen Veränderungen vorzunehmen oder Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Allerdings sind die Grenzen klar gezogen. Innungstischler und -schreiner, die das Lizenzprogramm der verbandseigenen TSH System GmbH intensiv im Bereich Rauch-, Brand- und Schallschutz nutzen, liefern Türen und Abschlüsse mit den entsprechenden Eigenschaften und verfügen über das notwendige Know-how.
Brennt´s, qualmt´s oder passiert nichts?
Im vorbeugenden Brandschutz spielen die zum Einsatz kommenden Baustoffe eine wichtige Rolle. Brandschutzkonzepte werden durch die Wahl der richtigen Baustoffe realisiert.
Baustoffe, die gemäß DIN 4102 in die Baustoffklassen A1, A2, B1 und B2 eingestuft werden sollen, müssen in der Regel eine entsprechende Prüfung absolvieren und den Verwendbarkeitsnachweis vorweisen (Tabelle 2).
Das Brandverhalten der Baustoffe ist abhängig von der Gestalt der Stoffe, von der spezifischen Oberfläche, der Masse, dem Verbund mit anderen Stoffen, den Verbindungsmitteln und der Verarbeitung. Aus der Zulassung folgt, dass der Baustoff nur in der geprüften Variante eingesetzt werden darf. Wird der Baustoff z. B. mit Furnier oder HPL beschichtet, kann sich das Brandverhalten komplett ändern – die Zulassung verfällt, wenn die Zulassung diese Beschichtung nicht explizit erlaubt!
Bei der Prüfung der Baustoffe wird nicht nur das Brandverhalten, sondern auch die Rauchentwicklung bzw. die Entstehung von Schwelgasen beurteilt. Rauch und Schwelgase sind für Menschen extrem gefährlich. Die Unterschätzung dieser Gefahr kostet immer wieder Menschenleben. Daher sollten Gebäude, in denen Menschen schlafen, grundsätzlich mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Rauchschutztüren sind konsequent einzusetzen und ordnungsgemäß zu nutzen.
Auf europäischer Ebene existieren ebenfalls Baustoffklassen. Eine mögliche Korrelation der Baustoffklassen nach europäischer und nationaler Norm zeigt die Tabelle 3. Bei Angeboten und Aufträgen sollte immer im Detail eindeutig geklärt werden, was die Bauaufsicht fordert bzw. was der Bauherr beauftragt.
Feuerwiderstandsklassen – Buchstaben und Zahlen
Die Feuerwiderstandsdauer wird gemäß DIN 4102 in Minuten angegeben. Vor der Minutenangabe steht ein Buchstabe, der eindeutig festlegt, um welches Bauteil es sich handelt. So steht beispielsweise der Buchstabe F, für Wände, Decken, Stützen, Treppen und strahlungsundurchlässige Verglasungen.
In der Tabelle 4 sind die Bauteile und ihr Kennbuchstabe aufgeführt (Auszug).
Erprobte Anwendungen für Wände und Bauteile
Haben Tischler und Schreiner viel mit dem Thema Brandschutz zu tun, ist es immer sinnvoll, sich zunächst mit den „Regeln der Technik“ zu beschäftigen. Neben den Bauordnungen und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen ist insbesondere die DIN 4102 maßgebend. Die Norm besteht aus 18 Teilen. Nicht alle Teile sind für den Praktiker und Anwender wichtig. Einen hohen Anwendernutzen bietet die DIN 4102-Teil 4. Hierin sind Baustoffe und Bauteile benannt und dargestellt, die anhand von Prüfungen klassifiziert wurden. Für alle dort aufgeführten Baustoffe und Bauteile ist der Nachweis über das Brandverhalten erbracht. So finden sich in der Norm zahlreiche Aufbauten und Details zu Wandaufbauten in Leichtbauweise, Vollholz-Blockbalken, Fachwerkwände oder Holzbalken, um nur einige Bereiche zu nennen. Aber auch die Verkleidung von Stahlstützen oder die Ausführung von Deckenverkleidungen findet sich in dieser Norm.
Neben der DIN 4102 bieten auch Hersteller von Materialien (Gipskartonplatten, Werkstoffhersteller usw.) ebenfalls technische Unterlagen für die fachgerechte Ausführung an.
Brandschutzglas ist keine Brandschutzverglasung
Brandschutzverglasungen werden gerne eingesetzt, wenn innere Brandschutzwände durchsichtig und lichtdurchlässig ausgeführt werden sollen. Da für diese Brandschutzverglasungen immer eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung notwendig ist, muss diese Brandschutzverglasung gemäß einer solchen Zulassung hergestellt und eingebaut werden.
Glashersteller bzw. Glaslieferanten bieten gerne Brandschutzgläser an. Dabei wird nicht selten versäumt, darauf hinzuweisen, dass das Glas allein keine Brandschutzverglasung darstellt. Nur mit einem Rahmen aus Holz oder Metall kann aus dem Brandschutzglas eine Brandschutzverglasung werden – Voraussetzung ist, dass sämtliche Details der Konstruktion einer Zulassung entsprechen. Das reine Glas macht daher noch keine Brandschutzverglasung!
Je nach Schutzziel kommen F- oder G-Verglasungen zum Einsatz. Worin die wesentlichen Unterschiede bestehen zeigt die Tabelle 5. Die detaillierten Prüfbedingungen sind in der DIN 4102-13 beschrieben.
Der Hersteller einer Brandschutztür muss durch eine akkreditierte Stelle zweimal pro Jahr fremdüberwacht werden. Für die Herstellung der Brandschutzverglasung gilt dies nicht. Eine Eigenherstellung von T-30 Türen ist durch ein Angebot der Verbände des Tischler- und Schreinerhandwerks möglich: die TSH System GmbH, 81377 München, bietet Lizenzen an. ■

Brandschutzverglasung selbst herstellen

Tipps für Innenausbauer

Brandschutzverglasungen mit Holzrahmen können Schreiner / Tischler in der Regel selbst herstellen. Dazu muss in der Regel beim Glashersteller eine meist 1-tägige Schulung absolviert werden, in welcher die Details der Konstruktion erläutert werden. Die Konstruktionen der Hersteller unterscheiden sich: Materialart, Materialdimension, Rahmeneckverbindungen, Befestigung des Glases, Montage der Rahmen usw. Der Vorteil dieser Lösung: die Brandschutzverglasung kann selbst hergestellt werden und es ist keine Fremdüberwachung wie beispielsweise bei Brandschutztüren notwendig.
Neben dem Eigenbau dieser Brandschutzverglasungen können Brandschutzverglasungen auch relativ günstig zugekauft werden. Mit einem Quadratmeterpreis ab ca. 400 Euro inkl. Glas können beispielsweise bei Holzbau Schmid GmbH & Co. KG, 73099 Adelberg, unter www.hoba.de Brandschutzverglasungen online konfiguriert werden.
Brandschutzverglasungen sind Wände ohne Durchgang oder Tür. Sobald eine Tür in die Brandschutzverglasung eingebaut werden muss, handelt es sich nicht mehr um eine Brandschutzverglasung!
Liegt dieser Fall vor, muss die Tür mit der Brandschutzverglasung gemeinsam geprüft sein und hierfür eine Zulassung vorliegen (Zulassungen unterschiedlicher Hersteller lassen sich nicht zu einer „addieren“! Also: Brandschutzverglasung vom Glashersteller „XY“ plus T-30-Tür von einem anderen Hersteller ist in der Regel nicht erlaubt! Denkbar ist eine Zustimmung im Einzelfall zu erhalten. Die Kosten hierfür sind nicht gering!).

Brennbarkeit von Baustoffen

Tipps für Innenausbauer

Werden Anforderungen an die Brennbarkeit gestellt, muss immer geklärt werden, was tatsächlich gefordert ist. Sollen Baustoffe beschichtet werden, ist Vorsicht geboten – die Beschichtung wirkt sich in der Regel nicht nur negativ auf das Brandverhalten, sondern auch auf die Rauchentwicklung aus (z. B. Wandvertäfelung mit B1-Material und zusätzlichem Furnier soll wieder B1 sein). Ein klärendes Gespräch mit der zuständigen Baubehörde sollte der erste Schritt sein.
Baustoffklassen sagen nichts über die Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen (Türen, Tore, Wände, Decken usw.) aus. Beispiel: Glas brennt nicht – eine Tür aus normalem Glas würde als T-30-Feuerabschlusstür versagen, da das Glas bricht und schmilzt – die Tür hätte die Funktion nicht erfüllt!
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de