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An der Betriebs-praxis orientiert

Betriebswirt/in (HWK) und Fachwirt/in fürkaufmännische Betriebsführung im Handwerk
An der Betriebs-praxis orientiert

Betriebsabläufe in ihren Wechselwirkungen übersehen und betriebswirtschaftliche Entscheidungen treffen: Auch im Handwerk ist detailliertes betriebswirtschaft-liches Wissen gefragt. Handwerkskammern und Fachverbände bieten dazu interessante Fortbildungsmaßnahmen und Abschlüsse.

Auf den vorderen Plätzen in der Beliebtheitsskala der beruflichen Aufstiegsfortbildung stehen zwei betriebswirtschaftlich und kaufmännisch orientierte Angebote.

Betriebswirt/in (HWK)
Die Fortbildung zum „Betriebswirt (HWK)“ vormals „Betriebswirt des Handwerks“ entspricht einer betriebswirtschaftlichen Zusatzqualifizierung für Meister/innen, für Fachkräfte in Führungspositionen sowie den Führungsnachwuchs mit Personal- und Finanzverantwortung. Sie geht entsprechend ihrem Qualifikationsziel weit über das in der Vorbereitung auf die Meisterprüfung vermittelte Niveau hinaus, auf dessen wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnissen der Studiengang aufbaut.
Dieser eigens für eine zeitgemäße Betriebsführung konzipierte managementorientierte Studiengang macht die Teilnehmer mit modernen Methoden der Unternehmensführung und -analyse im Handwerk vertraut, unterstützt praxisbezogen ihre Anwendung, schärft betriebswirtschaftliches Denken und Handeln. Dazu wird die Kompetenz vermittelt, Aufgaben im Arbeitsalltag zu lösen, Leitungs- und Führungsfunktionen in Betrieben oder Organisationen des Handwerks zu übernehmen.
Die Handwerkskammern legen ihre Ausbildung in der Regel branchenneutral an, die Fachverbände und Fachschulen dagegen branchenspezifisch. Zurzeit wird unter Beteiligung der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH) in Düsseldorf, der Landesakademie des Handwerks Baden-Württemberg in Stuttgart und des itb eine aus Selbstlern- und Präsenzphasen bestehende E-Learning-Konzeption entwickelt und teilweise bereits angeboten.
Zulassungsvoraussetzungen: Im Regelfall werden Bewerber mit einer erfolgreich abgelegten Meisterprüfung in einem Handwerk zugelassen, alternativ mit einer vergleichbaren Qualifikation. Auf besonderen Antrag können im Einzelfall Gesellen (Meisterschüler) nach dem erfolgreichen Absolvieren des Teils III der Meisterprüfung zugelassen werden.
Inhalte: Diese Aufstiegsfortbildung wird in Teilzeit- und/oder in Vollzeitform (vielfach mit Varianten bei den einzelnen Veranstaltern) angeboten. Sie vermittelt je nach Bildungsträger die Fragestellungen und Problemfelder in 480 bis 550 Unterrichtsstunden. Der bundeseinheitliche Rahmenlehrplan des Zentralverbands des Deutschen Handwerks für den Lehrgang zum „Betriebswirt (HWK)“ sieht in der 2002 aktualisierten Fassung vier Fachbereiche vor: Den Schwerpunkt dieses Studiengangs bildet mit einem Zeitanteil von über 50 Prozent die Betriebswirtschaft. Hinzu kommen die Fachbereiche Volkswirtschaft, Personalmanagement und Recht.
Häufig organisieren die Lehrgangsträger (Handwerkskammern, Fachverbände, Fachschulen) Informationsveranstaltungen und Einführungsseminare (Auffrischungskurse, Vorschaltmaßnahmen) oder führen Vorgespräche, um den Einstieg zu erleichtern.
Fachwirt/in für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk
Der erst in jüngster Zeit entwickelte Weiterbildungsabschluss „Fachwirt/in für kaufmännische Betriebsführung im Handwerk“ qualifiziert für Führungsaufgaben in Handwerksbetrieben. Das Lehrgangsangebot wendet sich an Mitarbeiter und mitarbeitende Familienangehörige, die selbstständig die kaufmännisch-verwaltenden Bereiche eines Handwerksbetriebes planen, organisieren und leiten wollen. Angesprochen, etwa nach der Devise „Von der Meisterfrau zur Managerin“, sind in erster Linie Unternehmerfrauen im Handwerk.
Einzelne Handwerkskammern bieten Abiturienten und Interessenten mit Fachhochschulreife diese Bildungsmaßnahme als Zusatzqualifikation im Rahmen der Berufsausbildung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf an, also als „Lehre plus berufliche Weiterbildung“, zum Beispiel die HWK Erfurt und die HWK für Ostthüringen in Gera.
Generell orientiert sich diese Fortbildung an den Erfordernissen des betrieblichen Alltags. Sie vermittelt anhand von praxisbezogenen Übungen, Fallbeispielen und Leittexten neben dem notwendigen „marktwirtschaftlichen Wissen moderne Führungs- und Problemlösungstechniken“. Praxis und Theorie sind dabei eng miteinander verzahnt. Der Einstieg ist in jedes Modul möglich, je nach Kammer auch die Teilnahme an ausgewählten Einzelmodulen. Es werden Teilzeitlehrgänge (berufsbegleitend) und/oder Kurse in Vollzeitform einschließlich Präsenz- und Selbstlernphasen mit multimedialen Lernmitteln angeboten.
Zulassungsvoraussetzungen: Erforderlich ist eine bestandene Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen bzw. verwaltenden Ausbildungsberuf plus Berufspraxis mit eindeutigen Bezügen zu den Abläufen im Handwerksbetrieb von mindestens zwei Jahren. Alternativ können Berufserfahrungen von mindestens fünf bis sechs Jahren (je nach Handwerkskammer) anerkannt werden. Für die Zulassung zur Prüfung gilt auch der Sonderpassus, nach dem jemand durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft machen kann, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die eine Zulassung rechtfertigen.
Inhalte: Die Anzahl der Module schwankt bei den einzelnen Bildungsanbietern zwischen vier bis sechs Modulen, die der Gesamtstunden in der Regel zwischen 450 bis 510 Unterrichtsstunden, bei abweichender Stundenzahl für die Einzelmodule. Die Prüfung umfasst vier selbstständige Prüfungsteile: Betriebswirtschaft, Personalwesen, Recht, Berufs- und Arbeitspädagogik.
Die Fortbildung endet mit der separaten Prüfung der Module vor dem zuständigen Ausschuss der Kammer. Die einzelnen Prüfungsteile lassen sich als eigenständige Prüfungen binnen fünf Jahren in beliebiger Reihenfolge absolvieren. Im Prüfungsteil „Betriebswirtschaft“ muss zusätzlich eine Facharbeit über ein praktisches Thema angefertigt werden, möglichst aus dem Bereich „Marketing“.
Die bestandene Prüfung erfüllt die Voraussetzung, auf Antrag von Teil IV der Meisterprüfung befreit bzw. zum Studiengang „Betriebswirt (HWK)“ zugelassen zu werden.
Dr. Hans Winter
Weiterführende Literatur:
Schmidt, B.: Betriebswirt (HWK). Weiterbildung für die Zukunft (kostenlos), Institut für Technik der Betriebsführung, Karlsruhe, 2001
Winter, H.: Berufsperspektiven im Handwerk – Zusatzqualifikationen, Aufstiegsfortbildungen, Förderprogramme, 2. Auflage, 12,80 Euro; F. H. Kleffmann Verlag, Bochum, Jan. 2003 (siehe unsere Rezension auf Seite 97) o
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