Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) empfiehlt, bestandene Fortbildungen zum geprüften Kundenberater, Fertigungsplaner oder Fachbauleiter im Tischler- und Schreinerhandwerk auf die Meisterprüfung anzurechnen. „Die Inhalte dieser drei Fortbildungen decken sich weitestgehend mit Teilen der Meisterprüfung in unserem Gewerk“, so Alfred Jacobi, beim BHKH zuständig für Berufsbildung. Der BHKH plädiert dafür, das betreffende Handlungsfeld jeweils auszuklammern, sofern der Prüfling dies beantragt und die jeweilige Fortbildung erfolgreich absolviert hat. Neben einer effizienten Ausbildungsstruktur, würde das auch den Stellenwert der bundeseinheitlichen Fortbildungen stärken, so Jacobi.
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