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Attraktive Konditionen

Förderprogramm für Holzfeuerungsanlagen
Attraktive Konditionen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat ein neues und interessantes Förderprogramm für Holzfeuerungsanlagen aufgelegt. Gefördert werden kann zum einen die Errichtung handbeschickter Holzfeuerungsanlagen bis zu einer maximalen Nennwärme-leistung von 50 kW. Es muss sich dabei um eine Zentralheizungsanlage mit flüssigem Wärmeträgermedium und einem Wärmespeichervolumen von mindestens 50 Liter je kW Heizleistung handeln.

Zum anderen können automatischbeschickte Holzfeuerungsanlagen mit beliebiger Nennwärmeleistung bezuschusst werden, Feuerungen bis zu einer installierten Nennwärmeleistung von 50 kW jedoch nur, wenn es sich um Zentralheizungsanlagen handelt.
Fördermittel werden nur gewährt, wenn der Betreiber erklärt, dass er in der Anlage nicht überwiegend Restholz aus der Holzverarbeitung verfeuert. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährung der Fördermittel ist, dass die in den Förderrichtlinien festgelegten Emissionsgrenzwerte eingehalten und technische Anforderungen erfüllt werden. So dürfen beispielsweise bei automatisch beschickten Feuerungsanlagen bis 300 kW die Kohlenmonoxyd-Emissionen bei Nennwärmeleistung 250 mg/m³ und im Teillastbetrieb 500 mg/m³ nicht überschreiten. Die staubförmigen Emissionen müssen bei automatisch und handbeschickten Anlagen unter 50 mg/m³ liegen. Der Kesselwirkungsgrad muss bei handbeschickten Anlagen mindestens 80 % und bei automatisch beschickten Anlagen mindestens 85 % betragen.
Zusammen mit dem Förderantrag ist eine Erklärung des Feuerungsanlagenherstellers vorzulegen, dass die emissionstechnischen Anforderungen eingehalten werden.
Für handbeschickte Anlagen wird ein Zuschuss von 80 DM je kW gewährt. Automatisch beschickte Anlagen werden mit 120 DM je kW bis zu einer Anlageleistung von 100 kW, mindestens jedoch mit 4000 DM je Einzelanlage bezuschusst.
Förderanträge und -richtlinien können beim Landesverband Holz + Kunststoff Baden-Württemberg angefordert, oder im Internet unter www.schreiner-bw.de abgerufen werden.
Unbedingt zu beachten ist, dass die Fördermittel beantragt werden müssen, noch bevor ein Lieferungsvertrag abgeschlossen wird!
Auf einen Blick
• Zuschusshöhe: Handbeschickte Anlagen bis 50 kW: 80 DM je kW Nennwärmeleistung; Automatisch beschickte Anlagen: 120 DM je kW bis maximal 100 kW Nennwärmeleistung, mindestens 4000 DM je Einzelanlage
• Bedingungen: Anlage darf nicht überwiegend mit Restholz aus der Holzverarbeitung betrieben werden
• Handbeschickte Anlagen nur in Verbindung mit einem Wärmepufferspeicher
• Einhaltung der in den Förderrichtlinien festgelegten Emissionsgrenzwerte und Wirkungsgrade
• Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. o
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