Im Zusammenhang mit der Unternehmenssteuerreform will der Bundesfinanzminister die Abschreibungsfristen für viele Investitionsgüter spürbar verlängern. Zwar können auch künftig die Anschaffungskosten voll geltend gemacht werden, die Verlängerung der steuerlichen Nutzungsdauer kostet die Unternehmen aber Liquidität. Sie sind nicht mehr in der Lage, Rücklagen für weitere Investitionen in der bisherigen Höhe zu bilden. Das Resultat sind Zinsmindereinnahmen.
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