Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist seit 7. März 2001 beschlossene Sache und soll im Frühjahr 2002 die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung ablösen. Eine Zusammenführung in der Energieeinsparverordnung ist im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung des Themas “Raumwärme” sinnvoll. Denn damit wird es möglich, für ein Gebäude den Heizenergiebedarf zu bestimmen. Dieser ist aussagekräftiger als der Heizwärmebedarf, weil er den Weg der Energie vom Brennstofftank bis zum Heizkörper mit einbezieht.
Gleichzeitig mit der Zusammenführung der bestehenden Verordnungen wird das Anforderungsniveau erneut angehoben, beim Neubau stärker als beim Altbau. Erstmals wird es auch für Wärmedämmungen Nachrüstpflichten geben – etwa dann, wenn die letzte Geschossdecke zum unbewohnten Dachraum hin nicht gedämmt ist. Bisher war eine Nachrüstung nur dann gefordert, wenn ohnehin an dem betreffenden Bauteil gearbeitet wurde.
Es ist abzusehen, dass sich das Verhältnis zwischen Handwerk und Verordnung ändern wird, da die Kompetenzen umverteilt werden. Die bisher zahlreichen “vereinfachten Verfahren”, bei denen die Einhaltung bauteilbezogener U-Werte (k-Werte) ausreichend war, werden insgesamt reduziert. Die Frage ist, ob die Mehrzahl der Handwerker in der Lage sein wird und will, Wärmeschutznachweise über die Betrachtung des gesamten Gebäudes zu führen. Hoffentlich schafft der “Energiepass” als Nachfolger des seit 1995 existenten, aber selten ernsthaft gelesenen “Wärmebedarfsausweises” endlich den Durchbruch. o
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