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Besonderheiten respektieren

Was bei Aufträgen in den Niederlanden beachtet werden muss
Besonderheiten respektieren

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Fenster mit Dachlatten fixiert: Die typische Bauweise in den Niederlanden
Die Niederlande sind in etwa so groß wie NRW und auch die Einwohnerzahl ist mit NRW vergleichbar (16,6 Mio. in NL; 18,0 Mio. in NRW). Die wirtschaftlich stärkste Region ist die so genannte „Randstatt“, die von Den Haag über Amsterdam bis nach Utrecht reicht.

Die Bauwirtschaft in den Niederlanden ist zurzeit eine der erfolgreichsten Branchen des Landes. Nach Wachstumsraten von 4,5 % in 2007 schwächte sich die Konjunktur zwar in 2008 etwas ab. Doch in den nächsten Jahren soll aber vor allem die Nachfrage nach Wohnneubauten zunehmen. Die Preise für Wohnhäuser und Wohnungen erhöhen sich nach wie vor schneller als die gesamtwirtschaftliche Inflationsrate. Ein Grund dafür ist der knappe Baugrund (Quelle bfai).
Rechtliche Bedingungen
Bei Aufträgen in den Niederlanden sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten. Arbeitgeber aus EU-Staaten, benötigen für vorübergehende Tätigkeiten in den Niederlanden keine Arbeitserlaubnis für ihre Arbeitnehmer. Jedoch besteht vor Beginn der Tätigkeiten eine Meldepflicht. Diese Meldepflicht kann durch das Dokument E-101 (Entsendebescheinigung der Krankenkassen) für jeden Arbeitnehmer oder durch ein spezielles Meldeformular erfüllt werden. Diese Unterlagen sind bei dem CWI Bureau Juridische Zaken in Zoetermeer einzureichen. Mitarbeiter, die nicht in der EU oder in der EWR gemeldet sind, benötigen zudem eine Arbeitserlaubnis und eine Aufenthaltsgenehmigung. Am Arbeitsort sollten die Mitarbeiter den Personalausweis sowie eventuelle Arbeitserlaubnisse mit sich führen. Arbeitgeber sollten neben ihrem Personalausweis auch die E 101 Dokumente der Mitarbeiter vorlegen können.
Besondere Zulassungsvoraussetzungen gibt es nur für Elektro- und Gasinstallateure sowie für Kälteanlagenbauer. Jedoch ist in der Regel eine Mehrwertsteuerregistrierung notwendig. Auch wer nur vorübergehend in den Niederlanden tätig ist, hat es unter Umständen mit der niederländischen Finanzbehörde (belastingdienst) zu tun, vor allem wenn es sich um Aufträge für Privatkunden handelt. Bei Privatkunden muss die Rechnung mit 19 % niederländischer Mehrwertsteuer (BTW) ausgeführt und diese Steuer an das Finanzamt in Heerlen abgeführt werden. Hierfür muss der deutsche Unternehmer eine niederländische BTW-Nummer beim niederländischen Finanzamt beantragen. Dieses gilt auch für Arbeiten an einem Ferienhaus in den Niederlanden für einen deutschen Privatkunden. Lediglich reine Warenlieferungen ohne Dienstleistungen oder Montage sind bis zu einer Schwelle von 100 000 Euro mit deutscher Mehrwertsteuer zu berechnen. Bei gewerblichen Kunden kann eine mehrwertsteuerfreie Dienstleistungserbringung (z. B. sämtliche Bauleistungen) erfolgen, wenn der niederländische oder auch deutsche Auftraggeber eine niederländische BTW-Nummer besitzt. Diese BTW-Nummer ist auf der Rechnung mit anzugeben. Es ist jedoch zu prüfen, ob die niederländische BTW-Nummer existent ist und ob sie zum Auftraggeber gehört. In Einzelfällen sind von niederländischen Privatkunden nach Erhalt der Rechnung mit niederländischer BTW-Nummer plötzlich BTW-Nummern benannt und um eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer gebeten worden. Sollte diese BTW-Nummer jedoch nicht vergeben oder falsch sein, schuldet der deutsche Auftragnehmer die niederländische Steuer. Ausländische Steuernummern kann man im Internet beim Bundeszentralamt für Steuern in Saarlouis überprüfen lassen (www.bzst.bund.de).
Der Bauprozess
Der niederländische Bauprozess unterscheidet sich in vielen Teilen stark von deutschen Baugepflogenheiten. In den Niederlanden wird zumeist ohne oder nur mit einem Kriechkeller gebaut. Das Fundament wird auf der Unterseite als so bezeichnetes „warmes Fundament“ isoliert. Sobald die Betonplatte gegossen wurde, können bereits die Fenster auf die Baustelle geliefert werden. Dabei werden zunächst die Blendrahmen mit Dachlatten verstrebt und justiert. Anschließend werden diese Rahmen vom „metselaar“ (Maurer) eingefasst. Bei Betonfertigteilwänden werden die Fensterrahmen hingegen vor die Fassade gehängt und danach vom Klinker eingerahmt. Erst nach Fertigstellung des Rohbaus werden die Fenster mit dem Rahmen angeschlagen und verglast. Anschließend werden die Bauteile vom Maler endbeschichtet. Diese traditionelle Bauweise ist in den Niederlanden noch häufig vorzufinden. In Deutschland hingegen kommt das Fenster in der Regel als fertiges Bauelement mit Endbeschichtung auf die Baustelle. In den Niederlanden ist in den Räumen eine ständige Frischluftzufuhr vorgeschrieben. Deshalb werden zur Belüftung der Räume üblicherweise Belüftungsgitter in den Fenstern eingesetzt.
Das deutsche Dreh-Kipp-Fenster muss diesen Anforderungen des niederländischen Bauerlasses (Bouwbesluit) zur Belüftung ebenfalls genügen. Der Bauerlass enthält Vorschriften, die gewährleisten, dass ein Gebäude sicher und benutzbar ist und dass von ihm keine Gefahren für die Gesundheit ausgehen. Die Vorschriften enthalten keine Angaben über anzuwendende Bauverfahren sondern geben Normen vor (Leistungsanforderungen).
In Deutschland schreiben die Normen für die Breite von Innentüren 0,80 m und für die Breite von Außentüren 0,90 m vor. Für Türhöhen gibt es keine Normvorschriften. Die deutschen Standardtüren sind oft nicht höher als 2,25 m. In den Niederlanden sind die Innen- und die Eingangstüren mindestens 0,85 m breit und 2,30 m hoch.
Häufig werden von niederländischen Architekten das KOMO-Zeichen oder KOMO-Zertifikat für das Bauprodukt verlangt. Das KOMO-Zertifikat besagt u. a., dass das Produkt den Leistungsanforderungen des Bouw-besluit entspricht. Es ist jedoch nicht identisch mit dem deutschen RAL-Gütezeichen oder dem Ü-Zeichen. Eine Zertifizierung für deutsche Produkte kann dabei schnell fünfstellige Eurobeträge bedeuten. Dieses KOMO-Zertifikat ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und nur ca. 50 % der niederländischen Bauprodukte sind gemäß KOMO zertifiziert. Auch die Gemeinden dürfen keine KOMO-Zertifikate verlangen. Dennoch taucht dieses Zertifikat häufig in Ausschreibungen auf oder wird von Generalunternehmern und Architekten verlangt. In solchen Fällen ist es ratsam, bereits bei der Angebotsabgabe darauf hinzuweisen und die Vorteile des deutschen Produkts herauszustellen. Das deutsche Unternehmen sollte zudem in einem Gespräch mit dem Kunden die genauen Leistungsanforderungen gemäß Bouwbesluit klären, um dann schriftlich zu bestätigen, dass das deutsche Produkt diesen niederländischen Anforderungen genügt. Sollte der Kunde dieses nicht akzeptieren, kann man entweder ein niederländisches Produkt mit Zertifikat verwenden oder besser das Angebot zurückziehen. Bei Privatkunden hingegen wird das KOMO-Zertifikat sehr selten verlangt.
Einen guten Überblick über den niederländischen Baumarkt erhält man auf der Baumesse Bouwbeurs in Utrecht (09.02. – 14.02.2009). ■
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