Nach monatelangem Streit um den Energieausweis hat sich die Bundesregierung auf einen Kompromiss geeinigt. Damit kann dieser bei optimistischer Sichtweise Ende 2007, und somit zwei Jahre später als ursprünglich geplant, in Kraft treten. „Ich begrüße, dass sich für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, der bessere, bedarfsorientierte Pass durchsetzen konnte“, kommentiert Prof. Dr. Gerd Hauser vom Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB e.V.) die gefundene Lösung. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen. „Im Laufe der Zeit wird sich auch für größere Häuser die bedarfsorientierte Variante durchsetzen“, zeigt Hauser sich überzeugt. Nur der Bedarfsausweis könne Besitzern und Kaufinteressenten verwertbare Informationen zum energetischen Zustand einer Immobilie und insbesondere zu möglichen Modernisierungsmaßnahmen liefern. Laut Verordnungsentwurf dürfen Eigentümer von Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen zwischen verbrauchs- und bedarfsorientiertem Ausweis frei wählen. Bis zum 01.01.2008 gilt für alle Hausbesitzer Wahlfreiheit zwischen den beiden Modellen. Es ist zu hoffen, dass dieser Kompromiss die bereits entstandene Verwirrung nicht noch verstärkt und dadurch der Wert des Energiepasses zu sehr gefährdet wird.
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