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BHKH gegen Präqualifikation

Gebäudesanierung
BHKH gegen Präqualifikation

Der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) begrüßt das geplante Konjunkturpaket II der Bundesregierung. Insbesondere das Programm zur Sanierung von Gebäuden der öffentlichen Hand könne mit seinem Volumen von rund 14 Mrd. Euro dem Handwerk wichtige Impulse geben. Kontraproduktiv sei jedoch der Zwang zur Präqualifikation. „Der Zwang zur Präqualifikation schwächt die Durchschlagskraft des geplanten Konjunkturpaketes. Er stellt eine unnötige Hürde dar, die gerade kleine Betriebe in der Praxis von einer Bewerbung abhält“, so Bettina Schwegmann, Hauptgeschäftsführerin des BHKH. Das Bundesbauministerium (BMVBS) hat die Präqualifikation für Ausschreibungen des Bundeshochbaus per Erlass als Standard festgelegt. Viele Bundesländer haben die Regelung übernommen. Der vorgelagerte, auftragsunabhängige Eignungsnachweis gilt für jeweils ein Jahr, muss bei einer zertifizierten Stelle beantragt werden und kostet rund 500 Euro pro Jahr. Laut Erlass des BMVBS ist sie verpflichtend bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Nur in Ausnahmefällen sind auch auftragsbezogene Einzelnachweise zulässig. Vor dem Erlass waren sie gleichwertig.

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