Neue Fahrpersonalverordnung in Kraft: Seit Januar sind Fahrzeuge des Handwerks im Gewichtsbereich von 2,8 bis 3,5 Tonnen weitgehend von der Aufzeichnungspflicht der Lenk- und Ruhezeiten entbunden (siehe BM 2/08, Seite 6). Aufgrund starker Lesernachfrage haben wir auf unserer Homepage im BM-Club den entsprechenden Gesetzestext zum Download bereit gestellt.
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