1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

Den Horizont erweitern

Allgemein
Den Horizont erweitern

Schlagwörter wie „Lebenslanges Lernen“ und „Auslandserfahrung“ machen schon seit geraumer Zeit die Runde. Lebenslanges Lernen gehört zu den heutigen Grundanforderungen. Wie in keiner Epoche zuvor, ist die Zeit vom Wechsel und vom Neuen geprägt. Wer hier vorne mit dabei sein will, muß offen und neugierig sein, flexibel und kreativ, sensibel und tatkräftig. Diese Fähigkeiten – und noch viele weitere – werden durch Auslandserfahrung in (sprichwörtlich) eindrucksvoller Art und Weise geschult. Auslandserfahrung in Verbindung mit einer Berufstätigkeit, einem Praktikum oder einer anderen sinnvollen „Arbeit“ kann den Menschen lebenslang prägen, erweitert die Fähigkeit, sich mit anderen Kulturen auseinanderzusetzen, trainiert Sprachen und fördert das Zusammenleben der Menschen.

Daß eine derartige Auslandserfahrung gelegentlich auch mal hart werden kann liegt in der Natur der Sache und natürlich auch in der Natur des Menschen. Heimweh, Sprachschwierigkeiten und ähnliche „Nebenerscheinungen“ können aber durchaus als normal bezeichnet werden und verlieren erheblich an Härte, wenn die Vorbereitung stimmt.

Ein wichtiger Teil der Vorbereitung ist das Sammeln von Informationen. Bei der Informationsbeschaffung kann man sich zahlreicher Stellen bedienen. Die wichtigsten Informationen für Schulabsolventen, Auszubildende und Gesellen sollen hier aufgeführt werden, damit der Auslandsaufenthalt optimal geplant werden kann.
LEONARDO für Auszubildende
Während für Studenten und Studentinnen schon immer die Möglichkeit bestand, über die Grenzen hinweg zu studieren und Praktika durchzuführen, ist dies im Bereich der Berufsausbildung relativ neu.
In der EU wurde für die Berufsausbildung ein spezielles Programm mit dem Namen LEONARDO aufgestellt. Berufsschüler, Auszubildende und Schüler haben die Möglichkeit, Land und Leute kennenzulernen und zusätzliche berufliche Qualifikationen zu erwerben.
Der Aufenthalt im Ausland kann sich je nach Beruf unterschiedlich gestalten. Die Dauer kann langfristig (3-9 Monate) oder kurzfristig (3-12 Wochen) sein.
Auf eigene Faust können Auszubildende im Rahmen von LEONARDO nicht ins Ausland gehen. Da ein Austausch gut organisiert werden muß, sollte die Ausbildungsstelle eine Partnerschaft mit einer ausländischen Ausbildungsstelle eingehen. In der Regel bilden drei europäische Partner eine Ausbildungspartnerschaft. Ausbildungsstelle kann der Betrieb als auch die Berufsschule sein.
In allen EU-Ländern sind Koordinierungsstellen vorhanden, die die Austauschprogramme der EU verwalten. Unsere nationale Koordinierungsstelle für den Austausch von Jugendlichen in der Ausbildung ist die
Carl Duisberg Gesellschaft e. V., Weyerstraße 79-83, 50676 Köln, Tel. 02 21/20 98-102, -148, -229
Fremdsprachen für Azubi´s
Das EU-Programm SOCRATES bietet auch Auszubildenden die Möglichkeit, gefördert Fremdsprachen zu erlernen. Ziel ist es, nach Möglichkeit im Umgang mit ausländischen Kollegen, die jeweilige Sprache zu erlernen.
Anträge für derartige Austausch- und Arbeitsprojekte kann die berufsbildende Schule, eine überbetriebliche Ausbildungsstätte oder eine Bildungseinrichtung der Wirtschaft stellen.
Weitere Informationen sind für die außerschulischen Träger bei der Carl Duisberg Gesellschaft e. V. und für die Berufsschulen beim
Pädagogischen Austauschdienst, Nassestraße 11, 53113 Bonn, Tel. 02 28/50 10,
zu erhalten.
Gesellenbrief in der Tasche – was nun ?
Endlich geschafft! Nach drei Jahren Ausbildung zum Tischler/zur Tischlerin kommt oft die Frage nach der Zukunft auf.
Das naheliegenste für eine Vielzahl der Tischler/Tischlerinnen ist eine Beschäftigung als Geselle/Gesellin in einer Tischlerei/Schreinerei. Zunächst ist dabei sicherlich nicht entscheidend, ob eine Beschäftigung im Ausbildungsbetrieb erfolgt oder in einem anderen Betrieb. Ein Wechsel in einen anderen Betrieb kann durchaus Sinn machen, da ggf. der „Horizont“ erweitert werden kann. Beim Wechsel in eine ganz andere Region kommt dieser Faktor ganz besonders zum Tragen und spielt bei den Wandergesellen sicherlich eine sehr große Bedeutung. Nun möchten aber viele junge Menschen nach der Berufsausbildung erst einmal etwas „erleben“, „auf Achse gehen“ oder einfach nur raus, bevor einer der klassischen Weiterbildungsgänge eingeschlagen wird.
Zunächst gibt es zahlreiche Fragen, die zu klären sind. Möchte man eine feste Anstellung im Ausland oder aber „nur“ eine kurze Stippvisite von wenigen Monaten oder Wochen? Soll die Tätigkeit im Ausland bezahlt werden oder darf es auch etwas Caritatives sein, wobei quasi nur gegen „Speis und Trank“ gearbeitet wird? Darf es nur im deutschsprachigen Ausland oder auch im fremdsprachigen Land sein?
Die folgenden Ausführungen beziehen sich maßgeblich auf die Möglichkeiten, die sich innerhalb der EU bieten.
Mit abgeschlossener Berufsausbildung bieten sich viele Chancen innerhalb der EU. Den richtigen Ansprechpartner und passende Antworten zu finden ist das Ziel des folgenden Überblickes.
Feste Anstellung auf eigene Faust
Hat man sich für eine Arbeitsaufnahme innerhalb der EU-Länder entschieden, bieten sich für eine europaweite Stellensuche zwei Netzwerke innerhalb der Berufsberatung an. Zum einen handelt es sich um die Europäischen Berufsberatungszentren (BBS) zum anderen um die europäischen Arbeitsberater, welche im EURES-Netzwerk (EURopean Employment Service) zusammengeschlossen sind.
Die Europäischen Berufsberatungszentren
Die speziellen Europäischen Berufsberatungszentren stehen mit fundiertem Wissen beratend zur Seite. Die Berufsbildungszentren informieren insbesondere Berufsanfänger über Arbeitsmöglichkeiten in den einzelnen Mitgliedsländern der Europäischen Union und über Aus- und Weiterbildung in Europa. Die Informationen durch die Arbeitsämter erfolgt länderspezifisch.
Das EURES-Netzwerk
Über ein Netzwerk verbunden, koordinieren speziell geschulte Berater Stellenangebote und Stellengesuche. Die Dienste des EURES-Netzwerkes, die Information, das Beraten und Vermitteln sind kostenfrei. Interessenten erhalten Informationen über die geforderte Ausbildung, die üblichen Verträge, Sozialversicherungen oder z. B. die steuerliche Belastung.
Zur Erleichterung der grenzüberschreitenden Mobilität hat die Europäische Kommission das Netzwerk EURES geschaffen. In Deutschland gibt es zahlreiche Berater. Eine Auswahl gibt die Aufstellung auf Seite 40 (alphabetisch nach Städten, in einigen Städten gibt es mehrere Beratungsstellen). Die komplette Liste kann bei jedem Arbeitsamt angefordert werden.
Unter dieser Internetadresse können zahlreiche Informationen zur Arbeitsaufnahme in einem EU-Mitgliedsland abgerufen werden. Separat, nach Zielland sortiert, finden sich alle spezifischen Informationen wie
• Grundsätzliche Infos über die Möglichkeiten eine Stelle im Zielland zu finden
• Staatliche Arbeitsverwaltungen des Ziellandes
• Hinweise zum Aufenthaltsrecht, zu Formalitäten und erforderlichen Unterlagen
• Kontaktadressen weiterer staatlicher Behörden
• Hinweise zur Sozialversicherung im Zielland
• Infos über das System der sozialen Sicherheit im Zielland
• Kontaktadressen hinsichtlich der Sozialversicherungen
• Hinweise zu Steuern im Zielland, Adressen des Finanzministeriums
• Hinweise für Grenzgänger (Steuern, Sozialversicherung usw., nützliche Adressen)
• Hinweise zum Bildungssystem (Pflichtschule, Schulgebühren, weiterführende Schulen, finanzielle Förderungen, Studium, allgem. Adressen).
Einige der o. a. Themen werden im Folgenden kurz behandelt.
Kein Internetanschluß vorhanden?
Sollte die Nutzung von Internet nicht möglich sein, sind über das „Informationsprogramm für die Bürger Europas“ kostenlos zahlreiche Merkblätter unter folgender gebührenfreier Telefonnummer anzufordern
01 30/85 04 00
Einige der Themen, zu denen Merkblätter erhältlich sind, werden weiter unten im Text aufgeführt. Die Bestellung wird von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter entgegengenommen. Sie teilen auf Deutsch mit, wo und wie Antworten auf weitere Fragen zu den Merkblättern zu erhalten sind.
Praktika und zeitlich begrenzte Jobs
Ein Praktikum in einem EU-Land ist die Alternative zu einer festen Anstellung. Bestimmte Organisationen bieten Praktika und Qualifizierungsmöglichkeiten im Ausland an. Der Vorteil dieser Angebote liegt u. a. sicherlich darin, daß, soweit eine Bewerbung bei der Organisation erfolgreich war, ein konkreter Partner zur Seite steht und ungeklärte Fragen (von Fremdsprachenkurs bis zur Wohnungssuche) leichter gelöst werden können.
Die EU hat durch das LEONARDO-Programm ein Instrument geschaffen, mit welchem möglichst viele Auszubildende und junge Arbeitnehmer die Praxis in den anderen Mitgliedsländern kennenlernen sollen. Dieses Programm bietet jungen ArbeitnehmerInnen die Chance, ein Betriebspraktikum im Ausland zu absolvieren. Voraussetzung ist, daß sie zwischen 18 und einschließlich 27 Jahre alt sind und eine nichtakademische, abgeschlossene Berufsausbildung haben. Ein derartiger Aufenthalt macht Sinn, wenn die nötigen Fremdsprachenkenntnisse vorhanden sind. Teilweise wird ein vorbereitender Sprachkurs unterstützend angeboten. Das EU-Programm Leonardo fördert Gruppenmaßnahmen von sogenannten „Trägerorganisationen“. Diese Trägerorganisationen bieten ein vollständiges Programm mit Praktikumsplätzen für Gruppen an und schreiben diese bundesweit aus. Informationen hierüber sind ebenfalls über die
Zentralstelle für Arbeitsvermittlung, Feuerbachstraße 42-46,
60325 Frankfurt, Tel. 0 69/7 11 10,
zu erhalten.
Auch bei der Suche nach zeitlich begrenzten Jobs kann die Zentralstelle für Arbeitsvermittlung weiterhelfen.
Die Carl Duisberg Gesellschaft e. V., Weyerstraße 79-83, 50676 Köln, Tel. 02 21/20 98-102, -148, -229
bietet in ihrem Programm ebenfalls zahlreiche Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt als Praktikant an. Beispiele aus dem sehr umfangreichen Angebot werden im folgenden Kapitel „Weiterbildung im Ausland“ aufgeführt.
Weiterbildung im Ausland
Für Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung bieten zahlreiche Stellen organisierte Fort- und Weiterbildung im Ausland an. Eine aktuelle Übersicht offeriert ebenfalls die Carl Duisberg Gesellschaft e. V.
In der umfangreichen Zusammenstellung finden sich zahlreiche Angebote wie z. B.
• organisierte Wanderschaft in Frankreich
• Intensiv-Sprachkurse
• Weiterbildung weltweit in besonderen Fachgebieten
• Deutsch-Amerikanische Praktikantenprogramme
• Junghandwerkeraustausch
• Stipendienprogramm in
(Denkmalpflege)
• und weitere
Die Angebote werden von verschiedenen Ausrichtern angeboten. Einige Beispiele zeigt die Vielfalt in der Tabelle auf Seite 41.
Neben den beispielhaft aufgeführten Programmen enthält die Broschüre der Carl Duisberg Gesellschaft insgesamt weitere 145 Angebote von insgesamt 60 Anbietern. Teilweise sind die Angebote auf spezielle Gruppen zugeschnitten (z. B. auf Studenten der Fachrichtung XY oder eben auf Berufstätige.) In diesem Programm sind auch Informationen über die Förderung bzw. Finanzierung der Angebote enthalten.
Welches der diversen Programme passend ist, muß im Einzelfall geprüft werden. Über das Procedere der Anmeldung/Bewerbung usw. geben die jeweils zuständigen Stellen Auskunft.
Lesenswert ist das Programm auch für jene, die gerne über die Grenzen der EU hinaus Auslandserfahrung sammeln wollen. Grundsätzlich werden alle Länder geboten, so daß sicherlich auch das Wunschland gefunden wird.
Arbeitserlaubnis in EU-Ländern überflüssig
In der EU sind Arbeitssuche und Arbeitsaufnahme für jeden Bürger eines Mitgliedsstaates ohne weitere Formalitäten möglich. Man kann in jedes EU-Land einreisen, sich einen Job suchen und einen Arbeitsvertrag unterschreiben, ohne eine Behörde um Erlaubnis zu fragen.
Erst nachdem man eine Stelle angetreten hat, muß (i.d.R. bei der lokalen Polizeidienststelle) eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Hierfür genügt meist ein gültiger Paß oder Personalausweis sowie ein Beschäftigungsnachweis. Als Arbeitnehmer oder als Selbständiger hat man innerhalb der EU übrigens einen Rechtsanspruch auf die Aufenthaltserlaubnis. Dies gilt ebenso für die jeweilige Familie
• Bei einem Aufenthalt von maximal drei Monaten ist keine Aufenthaltserlaubnis und kein Visum erforderlich.
• Zwischen drei Monaten und einem Jahr wird eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilt.
• Ab einem Jahr muß die Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Sozialversicherung
Das einschlägige Gemeinschaftsrecht soll die Sozialversicherung in den Mitgliedsstaaten nicht vereinheitlichen, sondern lediglich koordinieren. Es muß gewährleistet sein, daß Arbeitnehmer sozialversichert sind und ihre Ansprüche (z. B. auf eine Altersversorgung) gewahrt bleiben, unabhängig davon, wo man innerhalb der EU arbeitet.
Im Prinzip sind Arbeitnehmer in dem Land sozialversichert, in dem sie arbeiten. Arbeitnehmer und unter bestimmten Umständen auch die Familienangehörigen des Arbeitnehmers haben Anspruch auf die gleichen Sozialversicherungsleistungen wie die Einheimischen. Diese Rechtsansprüche betreffen Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Invalidität, Alter, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Tod und Arbeitslosigkeit sowie Familienleistungen. Da die Ansprüche im jeweiligen Land identisch sind mit denen der Einheimischen, fallen auch die gleichen Beträge an.
Die Gemeinschaftsvorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherung und die einschlägigen Bestimmungen der Mitgliedsstaaten werden ausführlich in zwei von der Europäischen Kommission veröffentlichten Broschüren beschrieben. Unter folgender Adresse können diese Broschüren angefordert werden
Europäische Kommission,
Vertretung in Deutschland,
Informationsservice,
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
Zitelmannstraße 22, 53111 Bonn, Tel. 02 28/5 30 09-10 oder -11
Vor Arbeitsaufnahme in einem anderen EU-Land sollte man unbedingt Kontakt mit dem heimischen Sozialversicherungsträger aufnehmen, damit eventuelle Besonderheiten (personell oder familiär) uneingeschränkt berücksichtigt werden können. Auch empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit den EURES-Beratern.
Sozialleistungen in einem EU-Land
Sobald eine feste Anstellung in einem EU-Land begonnen wurde, stehen dem Arbeitnehmer und seinen Familienangehörigen die gleichen Sozialleistungen zu wie Einheimischen. Die Sozialleistungen werden von den Mitgliedsstaaten festgelegt und können daher von Land zu Land unterschiedlich sein. Details über die Sozialleistungen des jeweiligen Landes lassen sich über die zuständigen Behörden des Mitgliedslandes, in welchem die Arbeit aufgenommen wird, bei den EURES-Beratern oder über das Internet einholen.
Steuern innerhalb der EU
Arbeitet und wohnt man in einem anderen Mitgliedsland der EU, so wird man in diesem Land auch steuerlich ansässig und somit „uneingeschränkt steuerpflichtig“. Die Definition der „steuerlichen Ansässigkeit“ ist von Mitgliedsland zu Mitgliedsland verschieden. Maßgeblich sind die Vorschriften desjenigen Landes, in welchem der Wohnsitz liegt. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht ein Abkommen zwischen den Staaten.
Behält man den Wohnsitz im Heimatland und arbeitet im benachbarten EU-Mitgliedsland, werden Löhne und Gehälter im allgemeinen in dem Staat besteuert, in welchem man wohnt.
Um hinsichtlich der steuerlichen Situation Klarheit zu haben, empfiehlt es sich, mit den Steuerbehörden bzw. mit geeigneten Beratern (z. B. EURES-Berater) Kontakt aufzunehmen und die Beratung zu nutzen (Alternative: Internet).
Entsendung in ein EU-Land
Arbeitnehmer, die für einen begrenzten Zeitraum in ein anderes EU-Land entsandt werden (z. B. wenn ein deutsches Unternehmen Arbeitnehmer zur Erledigung eines Auftrages in ein Land entsendet), verfügen über bestimmte Rechte. Werden diese Arbeitnehmer für mehr als einen Monat entsandt, muß der Arbeitgeber sie vor der Abreise schriftlich über die Arbeitsbedingungen während des Aufenthaltes informieren. Dies trifft sinngemäß auch auf die Lohn- und Gehaltszahlungen zu. Sozialversichert bleiben die Arbeitnehmer grundsätzlich im Herkunftsland. Bezüglich der steuerlichen Aspekte ist es dringend zu empfehlen, bei den Finanzbehörden Einzelheiten zu erfragen.
Mobilität – Kraftfahrzeug, Führerschein und Kfz-Steuer
In der Regel gilt, daß ein Fahrzeug in dem Land zuzulassen und zu versteuern ist, in welchem sich der normale Wohnsitz befindet. Auch die Mehrwertsteuer (bei Kauf bzw. wenn das Fahrzeug jünger als sechs Monate bzw. weniger als 6000 KM gelaufen ist) ist im ,Zulassungsland’ zu entrichten. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens fällt die Mehrwertsteuer in dem Land an, in welchem das KFZ gekauft wurde. Neben der Mehrwertsteuer erheben manche Länder auch Zulassungssteuer.
Bei zeitweiliger Nutzung des Fahrzeuges in einem anderen als dem Wohnsitzland, ist man von der Zulassungssteuer befreit. Zeitweilig bedeutet: ein zusammenhängender oder unterbrochener Zeitraum von maximal sechs Monaten innerhalb von zwölf Monaten. Diese Regelung gilt sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Bereich.
Solange ein Führerschein gültig ist, berechtigt er zum Fahren des jeweiligen KFZ.
Das andere EU-Land kann aber hinsichtlich Gültigkeit, ärztlicher Kontrollen, Steuern und Eintragungen im Führerschein innerstaatliche Vorschriften erlassen.
Selbständig in einemanderen EU-Land
Selbständige, d. h. nicht abhängig Beschäftigte, haben das Recht, eine gewerbliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat der Union befristet oder unbefristet aufzunehmen. Niederlassen heißt, den Schwerpunkt der Geschäfts- bzw. der gewerblichen Tätigkeit in einem EU-Land zu verlegen oder dort aufzubauen oder eine feste Zweigniederlassung zu errichten. In beiden Fällen unterliegt man hinsichtlich der Ausübung der Tätigkeit den gleichen Vorschriften der Inländer. Vor dem Schritt in die Selbständigkeit in einem anderen EU-Land kann auch die Hilfe der zuständigen Kammer in Anspruch genommen werden.
Kontaktadressen
und Informationsquellen
Die Bundesregierung, verschiedene Ministerien, die EU-Kommission und weitere Institutionen bieten zahlreiche Broschüren, Hefte und Merkblätter, aus welchen interessante Informationen und Tips zu entnehmen sind.
Wichtige Informationen zu verschiedenen Themen können kostenlos unter folgender gebührenfreier Telefonnummer angefordert werden 01 30/85 04 00
Konkret handelt es sich dabei um Merkblätter zu folgenden Themen
• Wie finde ich eine Stelle
• Zugang zur Beschäftigung
• Aufenthaltsrecht
• Steuern
• Sozialversicherung
• Sozialleistungen
• Führerschein
• Kraftfahrzeugzulassung
• Hinweise zum nationalen Bildungssystem
• Grenzgänger
In der Broschüre „Information für junge Leute“ befinden sich umfassende Informationen zu allen Themen, die für junge Leute von Bedeutung sein können (u. a. zu Gesetzen, Schule, Beruf, Politik, Geld und Europa).
Auch mit der Broschüre „Europa für junge Leute – Tips zu Bildung und Ausbildung“ finden sowohl Arbeitnehmer als auch StudentInnen wichtige Angaben zum Arbeiten und Studieren in EU-Mitgliedsländern.
Diese beiden Broschüren sind erhältlich beim
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Welckerstraße 11, 53113 Bonn
Möchte man sich erst einmal einen Überblick zu den Beschäftigungsmöglichkeiten im Ausland verschaffen, so bietet die Broschüre
„Arbeitsaufnahme in Ländern der Europäischen Union“ eine ausgezeichnete Hilfe.
Sie enthält in 15 Länderübersichten zahlreiche Hilfestellungen – ob zu den Bewerbungsmodalitäten oder zu der sozialen Absicherung im Zielland, ob wichtige Adressen oder rechtliche Grundlagen. Ergänzt wird die Broschüre mit einer Übersicht über Austausch- und Förderprogramme.
Diese Broschüre ist bei jedem Arbeitsamt zu erhalten und in der Reihe „Ihre berufliche Zukunft“ erschienen.
Alles auf einen Blick zum Thema „Jugend in Europa“ präsentiert auch eine gleichnamige Broschüre die zu bestellen ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Broschürenstelle, Postfach 20 15 51, 53145 Bonn.
Europa im Internet
Das Medium „Internet“ bietet inzwischen umfangreiche Möglichkeiten der Informationsbeschaffung – auch seitens der Ministerien und der EU-Kommission.
Europa
Der Server der Europäischen Kommission mit dem Namen Europa bietet Informationen über die Europäischen Institutionen und die Politikbereiche. Das Angebot wächst täglich: Von der Geschichte der EU, über die Zusammensetzung der Europäischen Kommission bis hin zum letzten statistischen Jahresbericht kann (fast) alles on line abgefragt werden. Wichtige Dokumente oder Förderanträge können direkt vom Server heruntergeladen werden. Darüber hinaus erhält man alle wesentlichen Informationen über die einzelnen Dienststellen und ihrer Arbeit
http://europa.eu.int
Bundesregierung
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bietet wichtige Informationen zur Europäischen Union: Die Broschüren „Europa konkret“ oder „Europa 2000“ sind im Internet nachzulesen
Auswärtiges Amt
Dienst des deutschen Außenministeriums, in dem auch europäische Themen behandelt werden
http://wwwauswaertigesamt.government.de
Europäisches Parlament
Informationen zu allen europäischen Themen bietet das europäische Parlamen
EUR-OP
Informationen des Verlagshauses der EU zu allen amtlichen Veröffentlichungen sowie zu den verfügbaren gedruckten und elektronischen Informationsmedien
http://europa.eu.int/en/com/opoce/ wel.html
SOKRATES
Vom Austausch von Studenten bis zum Fremdsprachenlernen: alles Wissenswerte zu den Förderprogrammen und die aktuellen Anträge zum Herunterladen
http://europa.eu.int/en/com/dg22/sokrates.html
LEONARDO
Betriebspraktika im Ausland für Studierende und Auszubildende
http://europa.eu.int/en/com/dg22/leonardo.html
Citizens first
Wo kann man in Dänemark studieren? Wird mein Abschluß auch in England anerkannt? Wer hilft bei der Jobsuche in Frankreich? Antworten auf alle europäischen Fragen, die den Bürger direkt angehen, finden sich unter
http://citizens.eu.int
Bürger Europas
Wohnen, Arbeiten oder Studieren in einem anderen Land der EU. Die Informationsinitiative Bürger Europas bietet jede Menge Informationen über jedes Mitgliedsland
http://citizens.eu.int.
CEDEFOP
Informationen und Dokumente des Europäischen Zentrums für die Förderung der Berufsbildung in Thessaloniki, Griechenland
Soziale Dienste und work-camps
Als Bestandteil der beruflichen, sprachlichen und persönlichen Weiterbildung im Ausland kann auch die Mitarbeit in sozialen Diensten und das Leben in work-camps angesehen werden. Solche Maßnahmen dauern in der Regel vier Wochen. Gemeinsam mit Teilnehmern aus anderen Nationen wird gearbeitet, gespeist und gewohnt. Die Unterbringung kann in Zeltlagern, Gästehäusern oder ähnlichem erfolgen. Sechs bis acht Stunden täglich helfen die Jugendlichen (ab 18 Jahre) beim Aufbau, bei der Renovierung und bei laufenden Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen. Auch der Aufbau neuer Häuser, Gemeindesäle usw. gehört zum Arbeitspensum (z. B. nach einem Erdbeben). In der Freizeit wird Gelegenheit zu internationalen Jugendkontakten, zur Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen und zum Kennenlernen von Land und Leuten gegeben.
Während die Unterbringung und Verpflegung vor Ort frei sind, müssen die Teilnehmer die Anreise selbst bezahlen (teilweise Pauschbetrag, z. B. beim ibo). Taschengeld und was man sonst noch so benötigt, müssen ebenfalls selbst bereitgestellt werden.
Und hier einige der wichtigsten Dienste (ohne Wertung und ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Internationaler Bauorden (ibo),
Postfach 1438
67504 Worm,
Tel. 0 62 41/31 95
Aktion Sühnezeichen
Friedensdienst e. V.
Auguststraße 8,
10117 Berlin
Tel. 030/2886-183
Christlicher Friedensdienst e. V.
Deutscher Zweig
Rendeler Straße 9-1,
60385 Frankfurt/Main
Tel. 069/45 90 71
Service Civil International e.V.,
Deutscher Zwei,
Blücherstraße 1,
53115 Bonn
Tel. 02 28/21 20 86-7
Kolping Jugendgemeinschaftsdienste Köln
Kolpingplatz 21
50444 Köln
Tel. 02 21/2 07 01-15
Pro International
Zur Kalkkaute 21
35041 Marburg
Tel. 06 41/6 52 77
Internationaler Christlicher Jugendaustausch
Kiefernstraße 45
42283 Wuppertal
Tel. 02 02/50 10 81
Internationale Jugendgemeinschaftsdienste e. V
Kaiserstraße 4
53113 Bonn
Tel. 02 28/22 80 00
Die Angebote dieser sozialen Dienste ändern sich in der Regel von Jahr zu Jahr, da die Aktivitäten auch von Ereignissen (Überschwemmung, Erdbeben usw.) abhängen können. Der Internationale Bauorden hat in seinem Jahresprogramm für 1998 beispielsweise Projekte in Deutschland, Polen, Belgien, Ungarn, Niederlande, Frankreich, Portugal, Italien, Rumänien, Spanien, Österreich und weiteren auch osteuropäische Länder aufgeführt.
Die zahlreichen Projekte werden in dem Programm beschrieben und die wesentlichen Aufgaben, die zu erledigen sind, aufgeführt. Da die Arbeiten vor Ort meist durch Verantwortliche geleitet werden, sind grundsätzlich nicht unbedingt handwerkliche Kenntnisse erforderlich. Es zeigt sich aber immer wieder, daß gerade Handwerker ganz entscheidend den Fortgang eines Projektes positiv beeinflußen.
Von der Qual mit der Wahl
Arbeiten im Ausland und Auslandsaufenthalt – zahlreiche Varianten sind denkbar!
Wer das Maximum möchte, wird als Austauschschüler erstmals länger im Ausland verweilen, um dann während der Lehre an einem Austauschprogramm für Auszubildende teilzunehmen. Davor besteht noch die Möglichkeit, als au pair im Ausland zu arbeiten (nicht nur auf weibliche Teilnehmer beschränkt!) oder bereits jetzt an einem sozialen Dienst teilzunehmen.
Als Berufstätiger mit abgeschlossener Ausbildung eröffnen sich weitere Chancen. Auf eigene Faust, im Rahmen von EU-Programmen, als Entwicklungshelfer oder aber im Rahmen von sozialen Diensten können weitere Erfahrungen gesammelt werden.
Egal wie die Entscheidung ausfällt – wer das Angebot nicht nutzt, versäumt alle positiven Aspekte, die ein Auslandsaufenthalt mit sich bringt und verpaßt vielleicht die Chance, persönlich, kulturell und menschlich einen Riesenschritt nach vorn zu machen.
Tags
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de