1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

Die verpasste Chance

EnEV: Anforderungen an Fenster im Altbau
Die verpasste Chance

Bei der Festlegung der Anforderungen an Fenster im Gebäudebestand hat dem Gesetzgeber der Mut gefehlt: Eine Nachrüstverpflichtung wurde in der neuen EnEV nicht vereinbart und somit das bekanntlich größte Energie-Einsparpotential nicht genutzt. Auch die geforderten Fenster-U-Werte bei Änderungen sind vergleichsweise locker einzuhalten.

Dipl.-Wi.-Ing. Reiner Oberacker, Leiter der technischen Beratungsstelle im Fachverband Glas Fenster Fassade, Baden-Württemberg

Die am 1. Februar in Kraft getretene Energieein-sparverordnung (EnEV) kennt den Begriff “Altbau” genau genommen nicht; sie spricht von “Änderungen bestehender Gebäude und Anlagen” bzw. von “erstmaligem Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen bestehender Gebäude”. In die gleichen Anforderungen werden auch sehr kleine Neubauten, mit einem beheizten Gebäudevolumen bis zu 100 m³ einbezogen.
U-Werte für den Fenstertausch
Bei Neubauten über 100 m³ Gebäudevolumen gibt die Verordnung den Primärenergieeinsatz für “den Betrieb” unter Berücksichtigung einer Anzahl von Randbedingungen und Optimierungsmöglichkeiten vor. Dagegen werden für den Altbaubestand maximale Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) für die betroffenen Außenbautei-le vorgegeben. Bedingung ist allerdings, dass “bei außenliegenden Fenstern, Fenstertüren und Dachflächenfenstern mindestens 20 Prozent der Bauteilflächen gleicher Orientierung erneuert, ersetzt oder erstmals eingebaut werden”. Beim Fensteraustausch werden also die einzelnen Fassaden des Gebäudes getrennt betrachtet.
Die entsprechende Anforderungs-tabelle gibt die Werte vor.
Anmerkungen:
Der geforderte UW-Wert von 1,7 W/m²K für Fenster ist mit herkömmlichen Holz-, Kunststoff-, Holz-Alu-Rahmen mit Verglasungs-Werten von Ug # 1,4W/ m²K vergleichsweise leicht einzuhalten.
Gleiches gilt für den Glasaustausch, wo ein Ug # 1,5 W/m²K zu erfüllen ist. In der Praxis wird sich dieser Wert nicht auf eine einzelne Reparatur-Scheibe beziehen, da etwa vorhandenes unbeschichtetes Isolierglas und ein relativ gutes (beschichtetes) Wärmeschutzglas nebeneinander angeordnet visuelle Probleme bereiten können.
Vorhangfassaden sind als eigenständiges Bauteil mit der Anforderung UCW # 1,9 W/m²K definiert worden. Früher gab es gelegentlich Abgrenzungsfragen, ob eine großflächige Verglasung als Wand oder als Fenster zu betrachten sei.
Für “dicke Glaspakete” mit speziellen Anforderungen, z. B. Schallschutz mit RW $ 40 dB, Brandschutz-Verglasungen, durchschuss- und durchbruchhemmenden Verglasungen oder solchen mit “vergleichbaren Anforderungen” wur-de der Begriff “Sonderverglasungen” eingeführt und die Anforderung um 0,1 bis 0,4 W/m²K abgemindert. Die Ursache liegt bei den Gasfüllungen und Scheibenabständen.
Die Bauteil-U-Werte sind nach neuen Europa-Normen zu ermitteln und anzugeben. Dabei unterscheidet sich speziell der UW-Wert durch die Einbeziehung des Isolierglasanbindungssystems von den bisherigen UF- bzw. kF -Werten.
Kasten- und Verbundfenster
Eine “Anwendungserleichterung” wurde für Kasten- und Verbundfenster mit doppelter Einfachverglasung eingeführt. Wird bei solchen Fenstern die Verglasung ersetzt, “so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn eine Glas-tafel mit einer infrarot-reflektierenden Beschichtung mit einer Emissivität en # 0,20 (die Wärmeabstrahlung der Glasoberflä-che) eingesetzt wird.” Im Holz- oder Kunststofffenster wird damit ein UW = 1,8 W/m²K erreicht. Neue Verbundfenster mit zwei Einfachscheiben (1 x K-Plus, 1 x Float) erfüllen jedoch die Anforderungen nicht mehr.
Nachrüstpflichten nicht vorhanden
Obwohl die EnEV einen Paragraphen zur “Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden” enthält, gibt es für Fenster, Haustüren und Verglasungen keine Nachrüstpflicht. Erst wenn an diesen Bauteilen Änderungen vorgenommen werden, gelten die oben beschriebenen Anforderungen. Hier hat der Bundesregierung als Verordnungsgeber der Mut gefehlt, sinnvolle Anforderungen zu stellen. Sogar einfach verglaste Fenster (mit einem UW von 4,6 bis 5,0 W/m²K) dürfen belassen werden, obwohl hier sehr erhebliche Einsparungen möglich wären. Überhaupt hätte stärker beim Bestand eingegriffen werden müssen, da nur hier deutliche Einsparungen möglich sind. Strenge Vorgaben für Neubauten vermindern nur den Zuwachs am Energieverbrauch.
Ausnahmen
Die Verordnung lässt Ausnahmen zu, “soweit bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Anforderungen die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen und andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden”.
Der Fensterbranche sind viele Renovierungsfenster-Aufträge mit höheren Leistungsmerkmalen als den Mindestanforderungen nach EnEV 2002 zu wünschen. o
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de