Der Bundesverband Metall und der Verband der Dübelhersteller informieren über die Notwendigkeit der Verwendung von Edelstahldübeln im Außenbereich. Wiederholt wird von Fällen berichtet, in denen Bauabnahmen verweigert wurden, weil bei Befestigungen im Außenbereich, z. B. von Balkongeländern oder Vordächern, keine Dübel aus nichtrostendem Stahl (Edelstahldübel) verwendet wurden. In der Regel verweigert der Bauherr in solchen Fällen die vollständige Begleichung der Rechnung für die betroffene Bauleistung oder verlangt eine aufwändige Nachbesserung. Auch noch innerhalb der fünfjährigen Gewährleistungspflicht kann dies jederzeit noch geschehen.
Die Bundesfachgruppe Metallbautechnik und die im Fachverband Werkzeugindustrie e.V. organisierten Hersteller von Dübeln weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass galvanisch verzinkte Dübel für bauaufsichtlich relevante Anwendungen noch nie für den Außenbereich zugelassen waren. Lediglich in Zulassungen für Kunststoffdübel sind unter bestimmten Bedingungen Ausnahmen geregelt.
Teilen: