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Ein Recht auf Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung tariflich geregelt
Ein Recht auf Altersversorgung

Ein Recht auf Altersversorgung
Wer im Alter eine ruhige Kugel schieben will, muss früh vorsorgen: Viele Tischler haben einen Rechts-anspruch auf betriebliche Altersversorgung (Foto: Signal Iduna)
Einen tarifvertraglich vorgeschriebenen Arbeitnehmer-Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV) haben alle Arbeitnehmer aus dem Tischlerhandwerk in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Hessen.

Die Direktversicherung, ein Klassiker unter den Varianten der bAV, präsentiert sich nach der Tarifvereinbarung im Holz und Kunststoff verarbeitenden Handwerk moderner denn je. Alle Arbeitnehmer, die von dieser Tarifvereinbarung betroffen sind, haben dadurch gute Voraussetzungen für eine günstige und flexible Altersversorgung. Aber auch Arbeitgeber haben einen Nutzen von der bAV-Regelung, weil sie weitestgehend kostenneutral, risikolos und ohne großen Aufwand umgesetzt werden kann. Partner ist die Signal Iduna Gruppe.

Die Regelungen
Der Arbeitnehmer kann zugunsten einer Direktversicherung ganz oder teilweise auf seine tarifvertraglich zugesagten Jahres-Sonderzahlungen verzichten. Die Beiträge unterliegen dann der Pauschalversteuerung. In Nordrhein-Westfalen können zudem vermögenswirksame Leistungen mit in die Altersversorgung eingebracht werden. Für die vermögenswirksamen Leistungen kann sich der Arbeitnehmer alternativ zur Pauschalversteuerung auch die staatlichen Zulagen sichern. Sämtliche Beiträge überweist das Unternehmen im Wege der Direktversicherung an die Signal Iduna, die die Gelder verwaltet und den Mitarbeiter als versicherte Person führt. Sofern der Arbeitnehmer auf seine Jahres-Sonderzahlungen verzichtet, kann der Arbeitnehmer entsprechend seiner finanziellen Möglichkeiten einen Jahresbeitrag zwischen 255 und 1752 Euro pauschal versteuern. Effektiv muss der Arbeitnehmer jedoch weit weniger tief für seine Betriebsrente in die Tasche greifen: Denn die Umwandlung der Jahres-Sonderzahlungen in Altersvorsorgebeiträge mindert sowohl die steuerliche Belastung als auch – bis 2008 – das sozialversicherungspflichtige Einkommen. Über den Daumen reduziert sich der tatsächliche Beitragsaufwand des Arbeitnehmers auf etwa die Hälfte. Anders ausgedrückt: Für jeden Euro Beitrag fließen quasi zwei Euro in die Altersversorgung. Und zwar auch deshalb, weil sich die Arbeitgeber laut Tarifvertrag verpflichtet haben, die fällige Pauschalsteuer auf die Entgeltumwandlung zu übernehmen. Im Gegenzug profitieren die Chefs im gleichen Maße wie ihre Mitarbeiter von den niedrigeren Sozialversicherungsbeiträgen.
Je nach individueller Lebensplanung können Renten-Direktversicherungen über Entgeltumwandlungen finanziert werden, einschließlich Invaliditätsleistung – mit oder ohne Hinterbliebenenversorgung. Bei späterer Heirat kann die Hinterbliebenenversorgung auch nachträglich eingebaut werden. Das zeitgemäße Vorsorgeinstrument ist flexibel. Selbst bis zum Pensionsalter kann der Arbeitnehmer bestimmen, ob er sich eine lebenslange Altersrente sichert oder, anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung, die Kapitaloption in Anspruch nimmt.
Die Partner
Ein Kollektivvertrag, der zwischen den Landesinnungsverbänden und der Signal Iduna geschlossen wurde, sichert den Arbeitnehmern eine hohe Leis-tungsfähigkeit bei günstigen Konditionen. Darüber hinaus offerieren die Servicestellen, die mit der Signal Iduna kooperieren, attraktive Dienstleistungen und umfassende Beratung. Auch über die Neuerung des Altersver-mögensgesetzes und ihre Aus-wirkungen auf die betriebliche Altersversorgung informieren die Versorgungsspezialisten gern.
Signal-Iduna Gruppe
20351 Hamburg
Tel 01 80/333 03 30
Fax 0 40/41 24-40 26
Einen guten Überblick zum Thema betriebliche und private Altersvorsorge erhalten Sie auch in den Steuertipps in BM 2/2002 ab Seite 120 und in BM 3/2002 ab Seite 220
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