Notausgänge dürfen laut Gesetzgebung nicht verschlossen werden. Sie müssen frei und für jedermann leicht zu öffnen sein. Nur so ist gewährleistet, dass im Gefahrenfall der Aufenthaltsort auf kurzem Wege verlassen werden kann.
In einzelnen (Muster-) Sonderbauverordnungen wird gerade im Hinblick auf die neuen EN-Normen zusätzlich gefordert, dass sich Türen in Rettungswegen mit einem einzigen Griff leicht öffnen lassen. In der Praxis gab es hier bisher weder unter den mechanischen noch bei den elektrischen Fluchtwegsicherungen wenig funktionale Lösungen. Hier kommt die Firma GfS jetzt mit einem neuen Türwächter mit Einhandbedienung dieser Forderung nach.
In Verschlussstellung sichert der Türwächter den Türdrücker, jedoch könnte die Tür im Notfall mit einem Handgriff begangen werden.
Durch das Herunterdrücken der Türklinke, verschiebt sich der Türwächter senkrecht nach unten und gibt der Klinke den Weg frei.
Sobald die Türklinke das Türwächtergehäuse berührt, löst ein so genannter Voralarm aus, der auf die unbefugte Handlung hinweist. Sobald die Klinke losgelassen wird, hört der Voralarm auf.
Nachdem das Herunterdrücken der Türklinke mit einem Handgriff erfolgt ist, ertönt ein Dauersignal und die Begehung der Notausgangstür ist möglich. Nur mit Hilfe eines Schlüssels lässt sich der Daueralarm wieder quittieren und der Türwächter in seine Ausgangsposition zurückstellen.
Die Einzelbegehung der Tür kann ohne Alarmauslösung ebenfalls mit dem Schlüssel über die Wechselfunktion des Türschlosses vorgenommen werden.
GfS mbH Gesellschaft für Sicherheitstechnik mbH
21079 Hamburg
Tel 040 790195-0
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