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Einstieg in betriebliche Altersversorgung

Neuer Tarifvertrag mit den christlichen Gewerkschaften zur Jahressonderzahlung
Einstieg in betriebliche Altersversorgung

Auf einen neuen Tarifvertrag zur Jahressonderzahlung haben sich die Tarifpartner des Tischlerhandwerks in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Hessen geeinigt. Die zwischen den Fachverbänden des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks (HKH), der Christlichen Gewerkschaft Deutschlands (CGD) und dem Deutschen Handels- und Industrieangestelltenverband (DHV) geschlossene Vereinbarung ermöglicht den Einstieg in eine betriebliche Altersversorgung und betritt damit Neuland im bundesdeutschen Tischlerhandwerk.

Abgelöst wird damit der alte “Tarifvertrag über die stufenweise Einführung eines 13. Monatseinkommens (Sonderzahlung)” für die westlichen Bundesländer, der 1990 noch mit der Gewerkschaft Holz und Kunststoff (GHK) vereinbart wurde. Nach dem endgültigen Bruch der Tarifpartnerschaft mit der in Selbstauflösung befindlichen GHK hatten sich die Arbeitgeber bereits im vergangenen Jahr mit den christlichen Gewerkschaften auf einen Lohn- und Gehaltstarifvertrag sowie eine Manteltarifvereinbarung verständigt. Der jetzige Abschluß komplettiert das neue Tarifwerk.

Im einzelnen sieht der “Tarifvertrag Jahressonderzahlung” zum 1. Dezember jeden Jahres eine Sondervergütung vor, die sich in Nordwestdeutschland je nach Betriebszugehörigkeit auf 69 bzw. 75 % des tariflichen Monatsgehalts für Angestellte und 110 bzw. 120 Tariflöhne für Lohn-empfänger beläuft. In Hessen beträgt die Sondervergütung 64 bzw. 70 % des tariflichen Monatsgehalts für Angestellte und 102 bzw. 112 Tariflöhne für Lohnempfänger.
In der prozentualen Höhe entspricht dies dem vorherigen Tarifvertrag, enthält aber eine neue Berechnungsform. Für Lohnempfänger ist die bisherige Höhe in tarifliche Stundenlöhne umgerechnet, so daß Überstundenzuschläge und sonstige Zuschläge entfallen. Außerdem entfällt die bisherige komplizierte Berechnungsmethode.
Attraktive Option
Völlig neu ist die Regelung über ein Wahlrecht zur betrieblichen Altersversorgung. Sie sieht vor, daß eine Umwandlung der Sonderzahlung in eine Direktversicherung erfolgen kann. Der minimale Betrag liegt hierfür bei 500 DM, der maximale Betrag geht bis zur steuerlichen Höchstgrenze von 3408 DM. Entscheidet sich der Beschäftigte für diesen Weg, so hat der Arbeitgeber ihm diese Möglichkeit zu schaffen. Sichergestellt ist das Prinzip der Freiwilligkeit ebenso wie die Möglichkeit, bestehende Verträge in das neue Modell einfließen zu lassen. Die Pauschalsteuer für die Direktversicherung trägt der Arbeitgeber, der dafür allerdings die Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Um diese Form der Altersversorgung zusätzlich attraktiv zu machen, stehen die beteiligten Arbeitgeberverbände kurz davor, mit einer großen Versicherungsgesellschaft ein Rahmenabkommen für einen ertragreichen Gruppenvertrag abzuschließen.
Der Tarifvertrag trat am 19. Oktober 1999 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2002 mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten. Damit kommt die Neuregelung zur Jahressonderzahlung bereits in diesem Jahr erstmals zur Anwendung. Davon betroffen sind rund 17 500 Betriebe und 130 000 Beschäftigte, dies entspricht etwa 40 % des deutschen Tischlerhandwerks.
Zukunftsgerichtete Lösung
Nach Auffassung der Arbeitgeber wird angesichts der schwierigen Lage der Rentenversicherung mit dieser neuen Tariflösung eine zukunftsgerichtete Möglichkeit für die Beschäftigten im Tischlerhandwerk geschaffen, um ihre Versorgungslücke im Alter zu schließen. Über die Einigung in diesem Jahr sei man besonders froh, weil dadurch die Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, eine zusätzliche Direktversicherung noch nach altem Recht abzuschließen. Aber auch für Direktversicherungen, die nach 1999 abgeschlossen werden und deren Auszahlung der Fiskus künftig besteuern will, gilt, daß ihre Renditen, wie bei den meisten anderen Geldanlagen – bei geringem Risiko – überlegen sind. Für die Betriebe werde der Tarifvertrag nicht nur entlastende Effekte bei den Lohnzusatzkosten haben, sondern sich auch positiv bei Mitarbeitermotivation und -bindung auswirken.
Die Einigung mit der christlichen Gewerkschaft zeige zudem, daß mit dem neuen Tarifpartner sachgerechte und faire Lösungen für Unternehmen und Arbeitnehmer möglich seien. Die im Geiste der Sozialpartnerschaft geschlossene Vereinbarung sei ausgerichtet auf die besonderen Belange und Gegebenheiten des Tischlerhandwerks.
Sie rechtfertige aufs neue den Beschluß vom Juni vergangenen Jahres, mit dem alle HKH-Landesverbände in Deutschland eine Tarif- und Sozialpartnerschaft mit der IG Metall abgelehnt hatten. Diese soll nach dem Willen der GHK, die sich zum 31. Dezember 1999 auflösen und in der Metallgewerkschaft aufgehen wird, deren Aufgaben und Funktionen übernehmen.
Dies lehnen die Arbeitgeber des deutschen Tischlerhandwerks jedoch entschieden ab. Sie kritisieren, daß der IG Metall jeder Bezug zum Tischlerhandwerk fehle. Weder die Holzwirtschaft noch das Tischlerhandwerk würden in dieser größten Gewerkschaft der Welt eine ausreichende Berücksichtigung finden. Eine wirksame Aufbereitung typischer Interessen und Belange des Tischlerhandwerks könne angesichts der mangelnden Branchenorientierung nicht gelingen.
Gültige Tarifverträge mit der GHK sind im deutschen Tisch-lerhandwerk nur noch Randerscheinungen, während Vereinbarungen mit den Christlichen Gewerkschaften die Tariflandschaft flächendeckend bestimmen. (HKH/NRW) n
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