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Energiespar-Planung nach neuen Konzepten

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Energiespar-Planung nach neuen Konzepten

Vier Jahre Praxis mit der 3. Wärmeschutz Verordnung 95 haben bestätigt, was beim Inkrafttreten der WSVO 95 absehbar war: Weder die erwartete Heizenergie-Einsparung noch das Reduktionsziel der Bundesregierung – 25 % weniger CO2 bis zum Jahr 2005 – lassen sich erreichen. Der vierte Klimagipfel hat u. a. offenbart, daß Deutschland sein hohes gestecktes Ziel von 250 Mio. Tonnen CO2 weniger als 1990 (998,2 Mio. Tonnen) um 11 % verfehlen wird. Man weiß auch warum: Das größte Potential zur Reduzierung steckt im Gebäudebestand. Während der Neubau ein hohes, wenn auch noch nicht ausreichendes Dämm-Niveau erreicht hat, schlummern Milliarden Quadratmeter schlecht gedämmter, undichter Außenwände in Altbauten vor sich hin. Die erkennbaren Konturen der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) lassen noch keine Aktivierung der Altbau-Dämmpflichten erkennen. Für den Neubau jedoch zielen die Beratungen auf die Reduzierung des gesamten Energieverbrauchs ab – und nicht wie bisher – auf den „Jahres-Heizwärmebedarf“. Das Niedrigenergiehaus steht auf der Zielgeraden.

Von Dipl.- Ing. Jürgen Estrich

Baulicher Wärmeschutz bleibt die Nummer 1
Während auf der einen Seite gigantische Niedrigenergie- und sogar Passivenergie-Bauobjekte erstellt und der Öffentlichkeit als Zukunft im Bauwesen präsentiert werden, fragt sich die Bau- und Ausbaubranche, ob ein derart hohes Einsparniveau zum Standard erhoben wird. Man fragt, ob dieses bezahlbar ist und wie die über 34 Mio. Altbauwohnungen, plus dem gewerblichen und öffentlichen Baubestand, in die Maßnahmen zum Energiesparen einbezogen werden. Kritische Stimmen meinen sogar, daß der finanzielle Aufwand im Zusammenhang mit dem baulichen Wärmeschutz gar nicht notwendig sei. Bautechnisch jedenfalls ist die Schallmauer noch nicht erreicht. Und genau in die darinliegenden Spielräume zielen die novellierten Passagen in ihren Gedankenansätzen ab.
Die 4. Wärmeschutz Verordnung wird – unter neuem Namen und mit zahlreichen Änderungen und verschärften Anforderungen – kommen. Ob im Jahr 1999 oder eher später, spielt dabei eine untergeordnete Rolle. Wichtig ist, daß sich die Betriebe des Ausbauhandwerks so früh und so konsequent wie möglich, auf die veränderten Forderungen einstellen. Denn der gesamte Ausbau steht vor seiner bisher größten Herausforderung: Im Mittelpunkt steht die gebäudeumhüllende, energieüberleitende Außenwandfläche.
Energie plus Umwelt geben den Ton an
Als im Jahr 1972 die „Energiekrise’’ die Öffentlichkeit in Westdeutschland aufschreckte, suchte man sofort nach Wegen zum effizienten Einsparen des Energieverbrauchs. Knapp 30 Jahre sind seitdem vergangen. Es gibt immer noch „genügend“ Öl, Gas und Kohle. Allerdings weiß man, daß diese nicht erneuerbaren Energiereserven eines Tages verbraucht sein werden. Es geht kein Weg daran vorbei: Jetzt, und nicht erst in hundert Jahren, müssen Maßnahmen zum sparsamen Verbrauch, und zur Umstellung auf regenerierbare Energiespender eingeleitet werden.
So schwer es jedem Bürger auch fällt, an einen Abschied vom bequemen, billigen Energieeinsatz zu denken, so wichtig ist der zweite Komplex, der zu einer zwingend notwendigen Wende herausfordert. Gemeint ist der Umweltschutz. Daß hierbei wiederum der bauliche Wärmeschutz eine Schlüsselposition einnimmt, ist immer noch zu wenig in das Bewußtsein der Öffentlichkeit und der Branche vorgedrungen.
In den Rauchgasen der betriebenen Schornsteine stecken Gefahrstoffe, die weder durch Nachverbrennen, noch durch Filtern im Brennprozeß „vernichtet“ werden können. Man bekommt zum Beispiel das Kohlendioxid (CO2) – inzwischen als Ozonkiller und Treibhausgas bekannt – nur aus der Umwelt weg, wenn weniger geheizt und damit weniger Rauchgas in die Umwelt emittiert wird. Damit ist ein direkter Auftrag an den baulichen Wärmeschutz erteilt. Er rangiert gleichwertig neben dem Auftrag, Heizenergie zu sparen, um Ressourcen zu schonen. Beim Baulichen Wärmeschutz geht es somit um einen hohen Anspruch, auf den die Verordnungen und Regelwerke konsequent und schnell reagiert haben:
Dem Energie-Einsparungs-Gesetz aus dem Jahr 1976 wurden die erforderlichen Ausführungsbestimmungen zugeordnet. 1977 trat die „Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz bei Gebäuden“ – kurz Wärmeschutzverordnung – in Kraft. Das Bauteileverfahren stand im Mittelpunkt der Anforderungen: Fenster mußten den kF-Wert = 3,5 W/(m²K) erfüllen. Im Jahre 1984 folgte die erste Novellierung und der k-Wert für Fenster wurde auf 3,1 W/(m²K) verschärft. Am 1.1.1995 kam die derzeit noch gültige 3. Wärmeschutz-Verordnung mit der Änderung heraus, das Bauteileverfahren nur noch für „. . . erstmaligen Einbau, Ersatz und bei Erneuerung von Bauteilen“ (Anlage 3) anzuwenden. Anstelle der 3,1 W/ (m²K) kam damals der Sprung auf 1,8 W/m²K. Für Neubauten ging man erstmalig vom Bauteileverfahren sowie von konstant festgelegten Mindestdämmwerten für alle Bauteile ab und erteilte dem Bauplaner den Auftrag, sein Gebäude unter Nutzung aller zur Verfügung stehenden, wärmedämmtechnischen Möglichkeiten so zu planen, daß der jährliche Heizenergieverbrauch von 54 bis 100 kWh/m²/a nicht überschritten wird.
So sollen 6 bis 10 Liter Öl je m² und Jahr – und nicht mehr – in Neubauten verbraucht werden. Im § 12 wird dem Architekt bzw. Bauingenieur die Pflicht zugeordnet, über einen rechnerischen Nachweis dem betreffenden Gebäude einen „Wärmebedarfsausweis“ auszustellen. Dieser Wärmebedarfsausweis stellt die energiebezoge-nen Merkmale eines Gebäudes im Sinne der Richtlinie 93/76/EWG des Rates vom 13. September 1993 zur Begrenzung der Kohlendioxidemissionen durch eine effiziente Energienutzung (ABI.EG Nr. 1. 237, S. 28) dar. Wer also einen Neubau bezieht, kauft oder mietet hat das Recht, die laufenden Kosten für den Energieaufwand der Raumheizung nachgewiesen zu bekommen. Soweit der Istzustand mit einer neuen Verteilung der Zuständigkeiten – differenziert zwischen Neubau (Jahres-Heizwärmebedarf) und Altbau (Bauteileverfahren: Fenster z. B. 1,8 W/m²·K).
Erkennbare Konturen der neuenVerordnung
Offensichtlich ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) von recht umfangreichen Änderungen gekennzeichnet, denn sonst hätte sich – der erwähnten Dringlichkeit entsprechend dem Vorrang im Umweltschutz – die Herausgabe nicht so weit verzögert, daß inzwischen nur noch von der EnEV 2000 gesprochen wird. In jedem Fall ist eine Vorschrift zu erwarten, die auf der einen Seite den Europa-Richtlinien gerecht wird, auf der anderen Seite die Machbarkeit und die Bezahlbarkeit im Visier behält.
Das Prinzip der energieverbrauchsbezogenen Planung wird für alle Neubauten mit „normal genutzten Aufenthaltsräumen“ mit mindestens 19°C Raumlufttemperatur beibehalten. Nicht der Fensteranbieter, nicht der Bauteilehersteller und -lieferant, auch nicht das Hochbauunternehmen, der Dachdecker usw. haben in eigener Verantwortung das Maß der Wärmedämmung für die einzelnen Bauteile zu bestimmen. Das ist Aufgabe des Architekten bzw. Bauplaners gemäß der „Bauplanungspflicht“. Es sollte in diesem Zusammenhang aus den zurückliegenden Erfahrungen jedem Fensterhersteller und -anbieter angeraten sein, nicht in eigener Verantwortung irgendeinen, ihm passend erscheinenden k-Wert für seine Fenster, Tür oder Wandbekleidung festzulegen. Dieser k-Wert muß in das gesamte Energiekonzept passen, und den kann nur der Bauplaner im Rahmen seiner gesamtheitlichen Planung ermitteln und festlegen. Denn hierbei kommen z. B. auch die Gewinne aus der Solarenergie zum Tragen. Da die bautechnischen Maßnahmen zukünftig den „Jahres-Gesamtenergiebedarf“ (und nicht nur den Jahres-Heizwärmebedarf) als Planungsgröße erfüllen müssen, gewinnt die gesamte Anlagentechnik – als integrierter Bestandteil der Energie- und Klimasteuerung – eine große Bedeutung. Dieser Faktor wird in die Neubauanforderungen, und damit in die EnEV einbezogen.
Man hat intensiv überlegt, ob das Energie-Bilanzverfahren ohne konstante k-Wert-Forderung auch für den Altbau anzuwenden ist. Aufgrund des sehr differenzierten Ausgangszustandes von bestehenden Gebäuden ist eine ganzheitliche Sanierung aller gebäudeumhüllenden Außenflächen zur Zeit noch die große Ausnahme. Es wird bei Einzelmaßnahmen bleiben, es sei denn, die Bezuschußung für die totale dämmtechnische Sanierung aller transparenten und nichttransparenten Außenbereiche wird so attraktiv aufgestockt, daß mehr Hausbesitzer als bisher die Dämmaufwertung umsetzen. Allein der Hinweis, daß die eingesetzten Investitionen in fünf, acht oder zehn Jahren durch Heizenergieeinsparungen wieder zurückverdient werden, reicht nicht aus, um eine breite Dämminitiative auf den Weg zu bringen. In jedem Fall werden die derzeit festgelegten Mindestdämmwerte für Fenster, Fenstertüren und Dachfenster höher dämmend als 1,8 W/(m²K) in der EnEV 2000 stehen. Es ist realistisch – und ohne Probleme ausführbar – daß für die Ersatzlieferung im Altbau ein kF = 1,2–1,4 W/ (m²K) festgeschrieben wird.
Werden andere Fenster gebraucht?
Vorausblickend auf die endgültige Fassung der EnEV 2000 scheint es realistisch, daß sich der Fensterbau aller Rahmenmaterialarten auf einen kF-Wert = 1,0 W/(m²K) einstellen sollte. Mit dieser Vision scheint es sich auf den ersten Blick durchaus leben zu lassen, weil man allzu gern die Haupt-Dämmverantwortung dem Isolierglas auferlegt. An dieser Stelle trifft jedoch diejenigen, die auf die Super-Wärmeschutz-Funktionsgläser mit teuren Edelgasen (Xenon, Krypton u. a.) mit kV = 0,5 bis 0,8 W/(m²K) gesetzt hatten eine harte Enttäuschung: Die Gase sind unbezahlbar, und auf dem Weltmarkt so gut wie nicht erhältlich.
Es muß weiterhin mit Argon operiert werden, womit die k-Wertgrenze für Isolierglasscheiben bei 1,0 W/(m²K) endet. Um einen gleichen k-Wert für das gesamte Fenster zu erreichen, muß der Rahmen dämmtechnisch aufgewertet werden. Der IV-68-Holz-Rahmen bringt einen k-Wert des Rahmenprofils = 1,45 W/(m²K) in die Konstruktion ein. Das wird für Fenster, mit einem geforderten k-Wert von 1,0 W/(m²K) nicht ausreichen. PVC-Profile reagieren auf diesen Ausblick mit zusätzlich vorgespannten Luftkammern (Luft ist ein wirksamer, preiswerter „Dämmstoff“). Aluminium verbessert mit sichtbarem Erfolg die thermische Trennung, und die Holzrahmen-Kantel ersetzt z. B. die Mittellage durch einen hochdämmenden Kunststoff im Sinne einer thermischen Trennung. Ob die dämmtechnische Verbesserung der Rahmenebene notwendig wird, hängt von den jeweiligen energetischen Umständen ab. Bei einer sehr gut dämmenden Vollwand, braucht das Fenster geringere Dämmwerte einbringen, während umgekehrt eine schlecht dämmende Außenwand durch hochdämmende Fenster kompensiert werden muß. Im Vorfeld der neuen EnEV ist bereits Bewegung in die konstruktive Landschaft des bundesdeutschen Fensterbaus gekommen.
Das Sorgenkind „Vollwand im Altbau“
Nach der 3. WSVO aus dem Jahr 1995 müssen Vollwände nach erfolgter Renovierung kw-Werte von 0,50 bis 0,40 W/ (m²K) erfüllen und nachweisen. Wer eine Innenwandbekleidung als Maßnahme der Wärmedämmverbesserung einbaut, muß diese Zielgröße im Auge behalten. Also nicht irgendein, sondern mindest diese k-Werte für die Wand (kw) müssen nach erfüllter Leistung nachgewiesen werden.
Genau wie beim Fenster wird dieser Bauteile-Mindestwert in der neuen EnEV verschärft. Hier könnte 0,2 bis 0,4 W/(m²K) erscheinen. Unabhängig von dieser Vermutung nimmt die dämmtechnische Aufwertung bestehender Vollwände an mehr oder weniger alten Bauten einen bisher viel zu wenig beachteten Stellenwert ein. Es ist zwar verständlich, daß in den zurückliegenden 25 Jahren das Fenster an erster Stelle rangierte. Es hat sich aus dieser Priorität jedoch eine Situation ergeben, die inzwischen als „Dämmgefälle“ zwischen trans-parenter und nichttransparenter Fläche alter Bauten erhebliche Bau- und Feuchteschäden ausgelöst hat. Warme Oberflächentemperaturen am Fenster (Glas, Rahmen, Bauanschluß) werden umgeben von kalten Vollwänden.
Aus dem Taupunkt-Diagramm ist abzulesen, daß bei 20 °C warmer Raumluft und 55 % relative Luftfeuchtigkeit bei 9,4 – 10 °C Oberflächentemperatur der Tauwasserausfall beginnt. Man sieht dieses Phänomen nur an Glasscheiben. Das Beschlagen von Vollwänden führt sehr schnell zu Schimmelbildung, der man nur durch Annähern der Wandtemperatur an die Raumlufttemperatur begegnen kann. Solange kalte Wandflächen aufgrund schlechter Dämmeigenschaft der Vollwand vorhanden sind, kann noch soviel gelüftet werden. Dieser Mangel muß dämmtechnisch – und durch konsequentes Abdichten aller Wärmebrücken (vorwiegend in den Raumecken und -kanten) behoben werden.
Hier hat sich im übrigen in Deutschland ein Bedarf entwickelt, der in Europa einmalig ist: Innerhalb von 20 Jahren wurde zum Beispiel der Bestand an Wohneinheiten von 10 Mio. (1945) auf über 30 Mio. erhöht. Diese Nachkriegs-Bauleistung ist zwar einmalig, wurde jedoch von teilweise schlechter Bauqualität begleitet. So stehen allein im Wohnungsbestand etwa 2,9 Mrd. m² schlecht gedämmter Außenwände neben immer besser dämmenden Fenstern und Türen.
Wenn das Ziel der CO2-Reduktion in etwa noch bis 2005 erreicht werden soll, dann wird die Innenwand-Dämmung einen nicht geahnten Aufschwung erfahren. Die Trockenbau-Unternehmen haben diese Aufgaben schon anvisiert. Warum soll nicht auch das Tischler- und Schreinerhandwerk in Zusammenarbeit mit einem Dämmstoffhersteller Innenwandbekleidungen mit Dämmung einbauen. Allerdings sind hierbei Dampfdiffusions-Berechnungen erforderlich, um Tauwasserausfall in der Wand, bzw. in der Unterkonstruktion zuverlässig zu vermeiden. Wenn jedoch die bauphysikalischen Zusammenhänge bis hin zur Isotherme und einer eventuell erforderlichen Dampfsperre beachtet werden, dann stellt die Innenwandbekleidung eine sehr gute, wirtschaftliche Alternative zur Außenwandbekleidung dar. Hier könnte der Fehlbetrag bei der CO2-Reduktion relativ schnell aufgeholt werden.
Gebäudemanagement – weitere Herausforderung
Die neue EnEV 2000 wird nicht nur die direkten Anforderungen an die Dämmwerte der einzelnen Außenwandbereiche festlegen. Die gesamte Gebäudetechnik wird mit nichtmanipulierbaren, automatischen Steuerungs- und Überwachungselementen ausgerüstet. Das Raumklima steht hierbei im Mittelpunkt. Dichte, hochdämmende Fenster eignen sich zum Austauschen schlechter, feuchter Luft gegen frische, trockene Luft nur noch dann, wenn die Lüftungsfunktionen ohne manuellen Eingriff, durch Sensoren, Thermostate und elektronische Medien gesteuert werden.
Die Praxis hat gezeigt, daß der Raumbenutzer überfordert ist, wenn manuell gelüftet werden soll. In diesem Zusammenhang bahnt sich ein Umbruch an, der in großen Wohnbaugesellschaften zuerst Eingang findet. Denn dort häufen sich die Feuchteschäden mit Klagen der Bewohner. Außer der „Gebrauchs- und Lüftungsanleitung“ hat es bisher keine nichtmanipulierbare Lösung gegeben. Und diese soll und wird jetzt von elektronischen Steuerungseinrichtungen übernommen.
Die Zulieferindustrie hat Lösungen und Zubehörteile bereit. Jetzt geht es nur noch um den Fachbetrieb und -anbieter, der diese integrierten Aufgaben aufgreift, anbietet, plant und ausführt. Da hierbei Sanitär-, Elektro- und Ausbaugewerke direkt aufeinander abgestimmt werden müssen, ist der „Fachbetrieb für Gebäudetechnik“ gefragt. Das Elektrohandwerk hat diesen Bedarfsbereich als erste aufgegriffen. Wird das Ausbauhandwerk mitziehen, oder als Subunternehmer auf der Strecke bleiben? Fenster und Türen geraten zunehmend in die Kritik, solange die Funktion „Lüften’’ nicht einer Steuerung eingegliedert wird. Die EnEV wird im Interesse eines geregelten Energiespar-Kurses diesen Trend spürbar aktivieren. Energiesparen und Umweltschutz entwickeln sich somit als interessante Chance für weitblickende Ausbaubetriebe.
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Neues Merkblatt „Energiesparen mit Fenstern“ Mehr Transparenz im k-Wert-Dschungel
Der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller hat ein neues Merkblatt „Energiesparen mit Fenstern“ herausgebracht. Das Merkblatt, das von der Arbeitsgruppe Wärmeschutz des Technischen Ausschusses erarbeitet wurde, soll mehr Klarheit schaffen im Wirrwarr der k-Wert-Diskussion bei Fenstern. Die technischen Regelwerke in Deutschland beschreiben schon seit langem die Funktionen des Fensters durch eindeutige Zahlenwerte wie k-Wert, g-Wert, a-Wert und R-Wert. Zukünftig werden jedoch die deutschen durch europäisch vereinheitlichte, harmonisierte Normen ersetzt. Das bekannte Bewertungssystem wird teilweise abgelöst. Es werden Bezeichnungen verändert und andere Auswertungsverfahren für das gleiche Fenster und dessen Komponenten eingeführt. Der Verband bringt mit dem neuen Merkblatt mehr Licht ins Dunkel des k-Wert-Dschungels. Das Merkblatt „Energiesparen mit Fenstern“, das in Zusammenarbeit mit BIV des Glaserhandwerks, Hadamar, und BIV des Tischlerhandwerks (BHKH), Wiesbaden, sowie dem Bundesverband Flachglas (BF), Troisdorf, entstanden ist, kann für einen Betrag von 2,20 DM inkl. MwSt. in der Geschäftsstelle des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller, 60322 Frankfurt, per Fax 0 69/95 50 54-11 oder direkt über www.window.de im Internet angefordert werden. n
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Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
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