Extras für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Ursprünglich wurden die Beiträge zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt. Das ist nicht mehr so, denn zusätzlich zum paritätischen Anteil von derzeit 19,625 Prozent zahlen Arbeitnehmer einen Sonderbeitrag von 0,9 Prozent zur Kranken- und Kinderlose 0,25 Prozent zur Pflegeversicherung. Arbeitgeber tragen dagegen außerhalb dieses Systems traditionell die Kosten der Unfallversicherung.
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