Das EU-Parlament hat in erster Lesung eine Verschärfung der Fahrtenschreiberpflicht beschlossen. Die Ausdehnung dieser Pflicht auch auf Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 t trifft insbesondere die Betriebe des Tischler- und Schreinerhandwerks. Vertreter des Handwerks haben daraufhin mit Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer Möglichkeiten besprochen, die Beschlüsse zu entschärfen.
Fast jeder Betrieb hat Fahrten zu Kunden, die weiter als 100 km entfernt sind. Schon die kleinen Transporter mit einem zulässigen Gesamtgewicht von z. B. drei Tonnen (sogenannte Sprinterklasse) würden unter die neuen Bestimmungen fallen. Selbst wenn nur einige Fahrten dieser Fahrzeuge über den Radius von 100 km hinausgehen, wäre der Betrieb gezwungen, bis zu 2000 Euro zu investieren.
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