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Handwerk fordert verhältnismäßige Regelungen

Befreiung von der Offenlegungspflicht für Kleinstkapitalgesellschaften
Handwerk fordert verhältnismäßige Regelungen

Anders als für große Betriebe stellt die Pflicht zur Offenlegung der Rechnungsunterlagen für viele kleine Unternehmen einen verwaltungstechnischen Kraftakt dar. Doch wer ihr nicht rechtzeitig nachkommt, riskiert die Existenz des Unternehmens. Das ist unverhältnismäßig, warnt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und fordert Regelungen mit Augenmaß für den Mittelstand. Das Interesse von Geschäftspartnern und Gläubigern dürfe nicht höher bewertet werden als die Geschäftstätigkeit kleinerer Unternehmen.

Der Verband setzt sich daher dafür ein, dass sich die Offenlegungspflicht nicht zulasten kleinerer und mittelständischer Betriebe auswirkt. Er spricht sich auf der Grundlage der EU-Micro-Richtlinie dafür aus, dass Kleinstkapitalgesellschaften komplett von der Pflicht zur elektronischen Offenlegung ihrer Bilanz entbunden werden. Gleichzeitig sollte ein genereller Ermessensspielraum eingeräumt werden, damit von wettbewerbsgefährdenden Ordnungsgeldern im Einzelfall abgesehen werden kann. Auch die unverhältnismäßige Mindesthöhe des Ordnungsgeldes von 2500 Euro sollte abgesenkt werden.
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