Die im Frühjahr vorgestellte DHTI-TSH-Faltwerktreppe ist in der Fachwelt mit viel Interesse aufgenommen worden. „Wir freuen uns einerseits, wenn nun Softwareanbieter mit unserem Namen renommieren“, so Josef Ries, Vorsitzender des Deutschen Holztreppen-Instituts (DHTI), „andererseits müssen wir aber deutlich betonen: die Faltwerktreppe setzt nicht den Kauf einer bestimmten Softwarelizenz voraus, sondern die Schulung und den Erwerb der Nutzungsrechte bei der TSH.“
Hintergrund für diese Stellungnahme ist, dass in der Fachpresse Artikel eines Spezialisten für Treppenbau-Software erschienen sind, die nach Einschätzung des DHTI durch missverständliche Formulierungen nahe legen könnten, es gäbe eine offizielle Autorisierung durch das DHTI oder die TSH. Auch sei es wegen der Veröffentlichungen zu Anfragen beim DHTI gekommen, ob man denn wirklich für die Planung der DHTI/TS H-Faltwerktreppe eine spezielle Software benötige.
„Bestimmte Konstruktionsdetails ergeben sich nicht aus der öffentlich zugänglichen Zulassung, sondern sind nur autorisierten Nutzern bekannt“, stellt DHTI-Geschäftsführer Michael Peter dazu klar. Den denkbaren Fall, dass ein autorisierter Treppenhersteller sich von seinem Softwarelieferanten ein Programm mit allen notwendigen Konstruktionsdetails erstellen lässt, kommentiert Peter wie folgt: „Ein Softwarehaus, dessen Programmmodul tatsächlich alle Konstruktionsdetails berücksichtigt, kann diese Informationen ohne Lizenzvereinbarung nicht vom Rechteinhaber, also der TSH, ableiten und darf das Modul deshalb nicht an Treppenbauer verkaufen, die keine Systempartner der TSH sind.“
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