Rund 19 000 Euro sollte die Einbauküche mit Echtholzfront ,Ahorn lindgrün‘ kosten. Schon bei der Küchenmontage stellten die Käufer an einzelnen Fronten und Türen Abweichungen in der Holzstruktur bzw. Holzfärbung fest und hielten 3 000 Euro vom Kaufpreis zurück. Diesen Einbehalt hielt das Gericht für zu hoch. Zwar können auch erhebliche Farb-, Struktur- und Maserungsabweichungen einen Mangel der neuen Einbauküche begründen, doch gilt dies uneingeschränkt dann nicht, wenn der optische Mangel nur geringfügig ist. Nachdem sich das Gericht die Einbauküche selbst angesehen hatte, hielt es eine Minderung von 10 Prozent für angemessen. Neue einheitliche Fronten, wie von den Käufern gefordert, musste der Küchenverkäufer aber nicht liefern, da der Austausch in keinem Verhältnis zur Höhe des Geldaufwandes stehen würde.
(Amtsgericht Brandenburg, Az.: 32C337/00) o
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