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Fenster bieten mehr als hohe Wärmedämmung

Die EnEV 2007 und die Perspektiven für den Fenster- und Fassadenbau
Fenster bieten mehr als hohe Wärmedämmung

Nach der Verordnung ist vor der Verordnung: Bis zum Jahre 2016 könnte der „Passivhausstandard“ zur allgemeinen Anforderung im Neubau erklärt werden. Aktuell ist die EnEV 2007: Sie schließt einige wesentliche Lücken im Nichtwohnbau. Frank Koos hat die wichtigsten Änderungen und die Perspektiven für den Fenster- und Fassadenbau kompakt zusammengefasst.

Mit der Energieeinsparverordnung von 2002 wurde der zulässige Primärenergiebedarf des gesamten Gebäudes zur Richtschnur der energetischen Planung. Doch die EnEV 2002 war in der Umsetzung dieser Grundanforderung noch nicht komplett. Um die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden zu erfüllen, fehlte die Einbeziehung von Klimatisierung und Beleuchtung in die energetische Bewertung von Gebäuden insbesondere beim Nichtwohnbau. Weiterhin waren die Verpflichtung zur Ausstellung von Energieausweisen, die Energie-Kennzeichnung öffentlicher Gebäude sowie die Inspektion von Klimaanlagen mit einer Leistung von mehr als 12 kW noch nicht umgesetzt. Diese Lücken schließt die EnEV 2007, die nach der Verabschiedung durch Bundesregierung und Bundesrat voraussichtlich zum 1. Oktober in Kraft tritt. Die Anforderungen an den Gesamtenergiebedarf sind in der Neufassung unverändert geblieben. Für Wohngebäude ändert sich also praktisch nichts gegenüber der EnEV 2002. Allerdings ist mittel- und langfristig mit weiteren Verschärfungen der Anforderungen zu rechnen. Bis zum Jahre 2016 könnte so der „Passivhausstandard“ zur allgemeinen Anforderung im Neubau erklärt werden.

Referenzverfahren vernachlässigt solare Gewinne
Zum Nachweis des Gesamtenergiebedarfs im Nichtwohnbau wird mit der neuen Verordnung ein Referenzgebäudeverfahren eingeführt. Danach werden die Anforderungen für ein reales Gebäude nach DIN 18599 anhand eines Referenzgebäudes mit der gleichen Geometrie und Nutzung, aber festgelegter Anlagentechnik und festgelegtem U-Wert der Gebäudehülle berechnet. Der dabei ermittelte zulässige Jahresenergiebedarf bildet die Vorgabe für den Nachweis des realen Gebäudes. Der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller hat Beispielrechnungen für Gebäude mit großflächigen Glasfassaden angestellt. Sie zeigen, dass mit wachsendem Fassadenflächenanteil und wachsender Geschosszahl Wärmedurchgangskoeffizienten für Glasfassaden erforderlich werden, die nach den anerkannten Regeln der Technik gar nicht erreicht werden können. Bei einem sechsgeschossigen Haus mit Kühlung und einer Fassade mit 100-prozentigem Fensterflächenanteil wird beispielsweise ein Wärmedurchgangskoeffizient für die Fassade von UCW = 0,93 W/(m2K) erforderlich. Dieses Problem ist Folge der Festlegung eines mittleren U-Wertes der Gebäudehülle im Referenzfall, ohne unterschiedliche Fensterflächenanteile und deren solare Wärmegewinne zu berücksichtigen. Aufgrund einer Studie des Ingenieurbüros von Prof. Dr.-Ing. Gerd Hauser von der TU München hat der VFF ein alternatives Berechnungsmodell vorgeschlagen. Es berücksichtigt zur Ermittlung des mittleren U-Wertes der Gebäudehülle die solaren Gewinne und damit einen entscheidenden Unterschied zwischen Verglasung und opaken Wänden. Aufgrund der kritischen Einwände des VFF hat das Bauministerium signalisiert, dass die solaren Gewinne von Glasfassaden ab der bereits angedachten EnEV 2008 für das Referenzgebäude besser berücksichtigt werden.
Energieausweise regen Sanierungsmaßnahmen an
Wichtigste Neuerung der EnEV 2007 ist die Einführung des Energieausweises für den Gebäudebestand, gleichermaßen für den Wohn- und Nichtwohnbau. Nach langen Diskussionen wird es sowohl einen bedarfsorientierten als auch einen verbrauchsorientierten Ausweis geben. Der weniger aussagekräftige Verbrauchsausweis richtet sich nach dem tatsächlichen Verbrauch der Benutzer, der je nach Nutzer stark abweicht. Er wird vor allem für Wohngebäude ab fünf Wohneinheiten eingeführt, wo der Einfluss einzelner Nutzer geringer ins Gewicht fällt. Der Bedarfsausweis wird nach den objektiven baulichen Gegebenheiten berechnet. Er muss seit 2004 generell im Neubau erstellt werden und wird auch im Bestand für Gebäude mit ein bis vier Wohneinheiten fast ausnahmslos Pflicht. Der Energieausweis soll die energetische Qualität des Hauses im Vergleich zu anderen gleichartigen Gebäuden beschreiben. Die Ausstellung des Energieausweises ist gegebenenfalls mit Modernisierungsempfehlungen verbunden.
Aufgrund der Eingaben des VFF und anderer Branchenverbände hat der Bundesrat der EnEV 2007 nur mit der Maßgabe zugestimmt, dass der im Gesetzentwurf noch eingeschränkte Kreis der Ausstellungsberechtigten für Energieausweise erweitert wird. Somit werden nach dem endgültigen Verordnungstext auch Fensterbauer berechtigt sein, Energieausweise für Wohngebäude auszustellen und die damit verbundenen Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen zu geben.
Politik will Energieverbrauch weiter deutlich senken
Die Bundesregierung hat eine Reihe von Vorgaben zur Senkung des Energieverbrauchs formuliert. Dazu zählt die absolute Senkung des Energieverbrauchs in den nächsten 9 Jahren um 9 Prozent, die Weiterentwicklung der EnEV 2008/2009 sowie die Verbesserung der Förderung im Gebäudebereich. Mit besserer Beratung, einer Hotline und einem „Tag des offenen Niedrigenergiehauses“ will man die Öffentlichkeitsarbeit intensivieren. Zu den energiepolitischen Maßnahmen der Regierung gehört auch die Verstärkung der Forschung im Rahmen der Forschungsinitiative Zukunft Bau, für die zwischen 2006 und 2009 circa 30 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Verschärfte EnEV für Fensterbauer machbar
Um ihre Ziele zu erreichen, wird die Regierung wohl schon mit der geplanten EnEV 2008 die energetischen Anforderungen an Gebäude verschärfen. Der erforderte U-Wert von Fenstern für einen Neubau wird dann zwischen 1,0 und 1,2 statt wie bisher zwischen 1,4 und 1,5 W/(m2K) liegen. In den Bereich des Standards für Passivhäuser wird die EnEV vermutlich spätestens 2016 vordringen. Dann ist bei Neubauten mit U-Werten für Fenster zwischen 0,7 und 1,2 W/(m2K) zu rechnen.
Auch für den Austausch von Fenstern ist schon mit der EnEV 2008 eine Verschärfung der Anforderung von bisher UW ≤ 1,7 W/(m²K) auf UW ≤ 1,2 W/(m²K) geplant. Um die nötigen maximalen U-Werte für Fenster von 1,2 W/ (m2K) zu erreichen, müssen die heute üblichen Fenstersysteme so verändert werden, dass sie 3-fach Mehrscheiben-Isolierglas aufnehmen können. Alternativ benötigt man Systeme mit hochwärmedämmenden Rahmen mit einem Wert von Uf ≤ 1,0 W/(m2K) oder geeignete Verbund- und Kastenfensterkonstruktionen.
Solare Gewinne besser berücksichtigen
Bei der bisher üblichen Orientierung der Anforderungen allein an den U-Werten bleiben die zum Teil erheblichen passiven solaren Gewinne und die Energieersparnis durch nicht benötigte Beleuchtungsenergie unberücksichtigt. Anhand des Bilanz U-Wertes, zeigt sich die „energetische Konkurrenzfähigkeit“ des Fensters auch bei weniger scharfen Anforderungen recht deutlich. Beim Bilanz U-Wert werden die solaren Wärmegewinne abhängig von der Himmelsrichtung und der damit verbundenen Sonneneinstrahlung einberechnet. So erreicht beispielsweise ein Fenster mit wärmetechnisch verbesserten Rahmen und einem UW-Wert von 1,2 W/(m2K) je nach Himmelsrichtung Bilanz U-Werte von 0,72 W/(m2K) im Norden, 0,48 W/(m2K) im Osten und Westen und sogar 0,06 W/(m2K) auf der Südseite. Mit diesen Leistungen kann die Fenster- und Fassadenbranche selbstbewusst und auf lange Sicht konkurrenzfähig im Wettbewerb um die besten energetischen Bauteile auftreten. Bei den nun anstehenden Entwicklungen darf aber eines nicht vergessen werden: Auch bei hoch wärmedämmenden Fenstern und Verglasungen müssen Qualität und Gebrauchstauglichkeit stimmen! Die neue Gütesicherung RAL-GZ 695 für Fenster, Haustüren, Fassaden und Wintergärten berücksichtigt dies bereits, so dass auch die besten der künftigen Konstruktionen mit dem RAL-Gütezeichen ausgezeichnet werden können. ■
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