Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Anfang Juni 2009 ist die solidarische Finanzierung des Holzabsatzfonds über eine gesetzliche Sonderabgabe verfassungswidrig. Begründet wird diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass die deutsche Forst- und Holzwirtschaft im internationalen Wettbewerb, noch im Wettbewerb zu anderen Baustoffen erheblichen Beeinträchtigungen oder spezifischen Nachteilen ausgesetzt sei, die den staatlichen Eingriff einer Sonderabgabe rechtfertigen könnten.
Die Vertreter der Wirtschaft im Holzabsatzfonds sind sich einig, dass die Konsequenz nicht der Verzicht auf eine zentrale Holzabsatzförderung sein dürfe. Der Präsident des Bundesverbandes der Säge- und Holzindustrie Deutschland (BSHD) Josef Rettenmeier: „Der Holzabsatzfonds war und ist für unsere Branche ein wichtiges und entscheidendes Instrument. Hier wurde in den letzten Jahren sehr gute Arbeit geleistet. Wir brauchen auch in Zukunft und insbesondere in der gegenwärtigen Marktsituation eine Organisation, die sich für eine verstärkte Holzverwendung und Holznutzung einsetzt.“ Dafür müsse eine tragfähige branchenübergreifende Lösung und Finanzierung sichergestellt werden, so Rettenmeier.
Weil es erheblichen Klärungsbedarf zu den Beitragszahlungen gibt, hat der BSHD einen Fragen- und Antwortenkatalog entwickelt, der im Internet unter www.bshd.eu („News“) abrufbar ist.
Teilen: