Seit 1. Juli 2006 sind die Neuregelungen bei geringfügig und in der Gleitzone Beschäftigten (Minijobs und Midijobs) in Kraft getreten. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat ein aktualisiertes Faltblatt herausgegeben, das über die neuen Regelungen informiert. Die neuen Regelungen beziehen sich insbesondere auf die Höhe der Pauschalabgabe bei den Minijobs und den Sozialversicherungsbeiträgen bei den Midijobs. Die Veränderungen werden mit Hilfe von Tabellen und Beispielen erläutert.
Teilen: