Damit die vereinbarten Gehaltsextras tatsächlich steuer- und abgabenfrei bleiben, muss der Arbeitgeber diese im Lohnkonto der Höhe und dem Grunde nach festhalten. Belege, Quittungen und Zusagen des Arbeitnehmers sollten im Lohnkonto aufbewahrt werden. Empfehlenswert: Die Gewährung von Gehaltsextras bringt keinerlei Umstellungskosten mit sich. Der Besuch beim Steuerberater allerdings ist – gerade bei erstmaliger Vereinbarung von Extras -unbedingt empfehlenswert.
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