Der Landesverband Holz und Kunststoff Baden-Württemberg hat Rauchschutztüren unter der Bezeichnung “Schreiner RS” in verschiedenen Bauartvarianten entwickelt und vom Prüfinstitut Türentechnik und Einbruchsicherheit in Rosenheim prüfen lassen. Mitglieder des Landesverbandes erhalten gegen eine Lizenzgebühr die Konstruktionsbeschreibungen der geprüften Elemente und das Prüfzeugnis. Wer eine Tür entsprechend den konstruktiven Vorgaben des Prüfzeugnisses fertigt, darf sie als geprüfte Rauchschutztür mit einem Typenschild kennzeichnen. Die Rauchschutzelemente werden erstmals auf der Holzverarbeitung 99 in Ulm der Öffentlichkeit vorgestellt.
In Baden-Württemberg dürfen seit der Novellierung der Landesbauordnung, die am 1. Januar 1996 in Kraft getreten ist, nur noch geprüfte Rauchschutztüren im Sinne der DIN 18 095 eingesetzt werden. Aufgrund der hohen Kosten für die Entwicklung und Prüfung von Rauchschutztüren haben bisher vor allem industrielle Hersteller Prüfzeugnisse erworben. Um auch kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu einem lukrativen Markt zu eröffnen, hat der Landesverband Holz und Kunststoff Baden-Württemberg eigene Prüfzeugnisse beantragt.
Geprüft wurden einflügelige Türelemente in zahlreichen Varianten mit und ohne Lichtausschnitten bis zu einer maximalen Größe von 1250 x 3000 mm. Konstruktionen mit Oberblenden oder Oberlichtern sind ebenfalls möglich. Eine Konstruktionsvariante in Objektqualität mit Blockzarge und integriertem Türschließer bildet das “Flaggschiff”.
Mitglieder des Landesverbandes Holz + Kunststoff Baden-Württemberg können Bauartbeschreibungen, Prüfzeugnisse und Typenschilder über die Geschäftsstelle beziehen. n
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