Auch in diesem Jahr sei den Handwerksbetrieben in Baden-Württemberg durch Schwarz-arbeit wieder eine Rekordsumme verloren gegangen, erklärte Landeshandwerkspräsident Klaus Hackert. Die Schwarzarbeitsbekämpfung sei ein Dauerthema, bei dem man trotz unablässigen Bemühens allenfalls kleine Fortschritte habe erzielen können. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) schätzt, dass das Schwarzarbeitsvolumen im Handwerk inzwischen 15 Milliarden Mark überschritten hat.
Hackert erneuerte in diesem Zusammenhang die Forderung, Schwarzarbeit künftig als Straftat einzustufen. Auch schöpfe die derzeit zur Überarbeitung anstehende Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums zur Bekämpfung der Schwarzarbeit den rechtlich zulässigen Spielraum bei weitem nicht aus.
Im Rahmen einer Anhörung habe der Handwerkstag deshalb Gegenvorschläge unterbreitet. Einer der Kritikpunkte betreffe die sogenannte „Selbsthilfe“, die das Wirtschaftsministerium immer noch für zulässig halte, wenn jemand ohne Fachunternehmer ein Haus zum Zweck der späteren gewerblichen Nutzung, z. B. zur Vermietung, Verpachtung oder Verkauf, errichtet. Hier gebe es Gerichtsentscheidungen, die bekräftigten, dass es sich in solchen Fällen um Schwarzarbeit handle. Ein anderes Ärgernis sei die sogenannte Nachbarschaftshilfe. In ländlichen Gebieten, so Hackert, würden sich Schwarzarbeiter fast nur noch auf dieses Tatbestandsmerkmal berufen, Überprüfungsmöglichkeiten gebe es praktisch keine; nach der Definition reiche das berühmte „engere soziale Beziehungsgeflecht“ aus. Hackert sprach sich deshalb für den Begriff der „Verwandtschaftshilfe“, verbunden mit dem Nachweis eines relativ engen, verwandtschaftlichen Verhältnisses aus, betonte aber gleichzeitig, dass hierfür der Bundesgesetzgeber die Voraussetzungen schaffen müsse. o
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