Zahlreiche Arbeitsplätze im Stuckateur- und Zimmererhandwerk seien gefährdet, wenn die Bundesregierung ihren Änderungsvorschlag zur Handwerksordnung durchsetze. Davor warnte der Präsident der Verbände des Bayerischen Zimmerer- und Holzbaugewerbes (VBZH), Georg König, in Schreiben an den Bayerischen Ministerpräsidenten, den Bayerischen Wirtschaftsminister sowie die Mitglieder des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie.
Der Änderungsvorschlag sieht vor, dass der “Akustik- und Trockenbau keine wesentliche Teiltätigkeit eines in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführten Gewerbes darstellt”. Das bedeute, das derartige Arbeiten zukünftig vermehrt von industriellen Trockenbaufirmen mit deutlich weniger fest angestellten Arbeitnehmern und Auszubildenden, aber einer hohen Anzahl von Scheinselbstständigen als Subunternehmern übernommen würden. Neben der Freisetzung von rund 30 % der fest angestellten Arbeitnehmer in den handwerklichen Berufen warnte König u. a. auch vor einem überproportionalen Ansteigen der Bauschadensquote aufgrund wegfallender Qualifikationsanforderungen im Akustik- und Trockenbau. o
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