Das Hohlraumboden- und Doppelbodengewerk ist kein Gewerk des Estrichlegerhandwerks, sondern ein eigenständiges Systembodenausbaugewerk. Dies stellte der BVS auf der Mitgliederversammlung klar. Es wäre fahrlässig anzunehmen, ein Hohlraumboden sei lediglich ein Estrich auf Stützen. Die Hersteller hätten mit ihrer hohen Fachkompetenz insbesondere für den Hohlraumboden jahrelange Grundlagenforschung betrieben. Europaeinheitlich sind die technischen und baurechtlichen Regelwerke geschaffen worden, auf deren Basis heute ein Hohlraumboden ausgeschrieben, hergestellt und abgenommen wird.
Die Hohlraumbodenhersteller im BVS haben nicht nur die anerkannten Regeln der Technik im Sinne VOB maßgeblich erarbeitet, sondern lassen neutral die Normenkonformität zertifizieren. o
Teilen: