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Im Zweifelsfall kein Geld vom Staat

Soziale Absicherung von Unternehmerfrauen
Im Zweifelsfall kein Geld vom Staat

Voller Beitrag, aber reduzierte Leistungen im Ernstfall: „Für die mitarbeitenden Ehefrauen im Handwerksbetrieb gibt es Ungerechtigkeiten, die endlich aus der Welt geschafft werden müssen“, kritisiert der baden-württembergische Landeshandwerkspräsident Klaus Hackert und unterstützt damit eine Forderung des Landesverbandes der Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH).

Schon lange drängen die Unternehmerfrauen auf die Gleichbehandlung in den Sozialversicherungssystemen. Denn immer wieder werden den abhängig beschäftigten Ehefrauen bei Scheidung, Insolvenz oder ungelöster Nachfolgefrage, Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung vorenthalten, für die sie zuvor längst bezahlt hatten. Arbeitslosengeld werde oft entweder ganz verwehrt oder nur auf Grund einer niedrigeren Bemessungsgrundlage als dem tatsächlich bezogenen Gehalt ausbezahlt. Brigitte Kreisinger, Präsidentin der UFH: „Bei angestellten Familienverhältnissen wird sofort unterstellt, dass es sich um ein Phantom-Honorar handelt. Die Leistungen der Meisterfrauen werden erst einmal nicht anerkannt.“
Zunächst entscheiden die Krankenkassen über die Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Folglich entscheiden sie auch über die Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung. Aber: Die Arbeitsämter seien im Leistungsfall daran rechtlich nicht gebunden, wenn nach ihrer Überzeugung die Entscheidung der Krankenkasse nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen übereinstimmte. Hackert: ,,Versagt freilich das Arbeitsamt seine Zustimmung zur Feststellung der Versicherungspflicht, bleibt die Beitragspflicht in die Arbeitslosenversicherung dennoch unverändert fortbestehen.‘‘ Und dies, obwohl die Betroffene nun damit rechnen müsse, im Falle von Arbeitslosigkeit keinen Pfennig zu erhalten. Eine befriedigende Neuregelung sei nur über den Weg der Gesetzesänderung möglich.
In die Sozialversicherungsfalle können beispielsweise Unternehmerfrauen tappen, die
• zu mindestens 50 Prozent am Unternehmen beteiligt sind
• wichtige Entscheidungen durch eine Sperrminorität zu Fall bringen können
• Büros, Werkstätten oder Fabrikhallen an ihre Ehemänner vermieten
• für deren Firmenkredite bürgen
• bei denen Art, Zeit, Dauer und Ort der Arbeitsleistung nicht festgelegt sind
• bei denen wesentliche Teile der Einkünfte von der Ertragslage des Unternehmens abhängig sind.
Wer sicher gehen will, klärt seinen Versicherungsstatus bei der Krankenkasse. o
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