Zu unserem Editorial aus dem letzten Heft, haben sich u. a. eine betroffene Auszubildende und Ihr Lehrbetrieb zu Wort gemeldet. Ob der vielzitierte Bretterzaun zwischen Baden-Württemberg und Bayern doch noch steht? – aber lesen Sie selbst!
Die Euroholz 98 endet schon 4 km außerhalb der Landesgrenze von Baden-Württemberg, zumindest für mich als Schrei-nergesellin aus dem Kreis Göppingen. Im September 95 (trotz Anfragen bei fast 40 Schreinerbetrieben im Raum GP/HDH) noch ohne Lehrstelle, begann ich das 1. Lehrjahr an der Gewerblichen Schule in Geislingen.
Im Frühjahr 96 fand ich einen Ausbildungsbetrieb im Landkreis Neu-Ulm (Bayern), kurz hinter der baden-württembergischen Landesgrenze. Wegen der Nähe des Wohnortes zur Geislinger Schule und der dort angefangenen Ausbildung, erhielt ich die Genehmigung, die weiteren Schuljahre und Prüfungen in Geislingen zu absolvieren.
Im praktischen Teil der Gesellenprüfung wurde mein Gesellenstück mit 1,5 bewertet und bei der Notenbekanntgabe offiziell meine Nominierung für den Wettbewerb „Gestaltete Gesellenstücke“ erwähnt. Zusätzlich erfolgte der Hinweis, daß ich für die Innung Geislingen starten werde. Zur Sonderausstellung auf der Euroholz 98 lieferte ich dann mein Möbelstück an. Hier wurde ich vom Landesverband Holz und Kunststoff mit der Begründung abgewiesen, ich sei nicht auf der Liste. Lehrbetrieb in der falschen Innung? Eine sofortige Rückfrage bei der Innung Göppingen ergab, daß die Meldung erfolgt sei. Die Entscheidung liege beim Landesverband.
Abgesehen davon, daß meine hohe Motivation einen unnötigen Dämpfer erhielt, wurde die ohnehin schon schwierige Berufsperspektive für Handwerkerinnen nicht zum Positiven verändert. Da ich ein neues Aufgabenfeld u. a. im Bereich naturnahe Möbelfertigung im Raum Esslingen/Stuttgart suche, hatte ich mir von der Messe eine gute Chance versprochen, mein Können entsprechend vorzustellen.
Der Name Euroholz 98 ließ zumindest nicht erwarten, daß Europa so klein ist.
gez. Petra Fritz
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