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Keine Austauschverpflichtung für Fenster in Sicht

VFF-Spitze im Bundesbauministerium
Keine Austauschverpflichtung für Fenster in Sicht

In der positiven Einschätzung der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen stimmen der Verband der Fenster- und Fassadenhersteller und das Bundesbauministerium weitgehend überein. So das Ergebnis eines Gesprächs, das Präsident Bernhard Helbing und Geschäftsführer Ulrich Tschorn vom VFF am 25. Juli in Berlin im Bauministerium geführt haben.

Für das Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung nahmen Staatssekretär Dr. Lütke Daldrup und Baudirektor Hans-Dieter Hegner teil. Helbing und Tschorn betonten aber, dass ihnen die gegenwärtige Höchstsumme von zweimal 600 Euro als wirksamer Anreiz noch nicht ausreiche.
Das Gespräch war auf Initiative von Bernhard Helbing zustande gekommen. Er hatte Wolfgang Tiefensee, den Bundesbauminister in einem Brief auf die Chancen energetischer Fenstermodernisierung hingewiesen. Drei Forderungen der Fensterbranche trugen Helbing und Tschorn den Vertretern des Ministeriums vor:
  • Eine Austauschverpflichtung für Fenster, die vor 1978 eingebaut wurden.
  • Die Realisierung eines bedarfsorientierten Energieausweises für Gebäude.
  • Die Mehrwertsteuerhalbierung für baunahe Dienstleistungen.
Für eine generelle Austauschverpflichtung sieht Dr. Daldrup keine Chance. Allerdings sei eine Verpflichtung zur Sanierung von Einfachfenstern unter Würdigung der weiterhin steigenden Energiekosten nicht ausgeschlossen. Grundlage derartiger Verpflichtungen ist weiterhin das Wirtschaftlichkeitsgebot des Energieeinspargesetzes. In diesem Zusammenhang wurde auch darauf hingewiesen, dass mit der EnEV 2008 eine deutliche Verschärfung der Wärmeschutzanforderungen zu erwarten sei. Untersuchungen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienzmaßnahmen sollen 2007 umfassend durchgeführt werden. Inwieweit sich das auf Fensterkonstruktionen auswirkt, bleibt abzuwarten. In vielen Fällen sind evtl. für den Neubau Fenster mit Niedrigenergiehaus-Standard einzubauen. Auch in der Modernisierung des Gebäudebestandes ist mit höheren Anforderungen zu rechnen.
Eine durchgängige Orientierung des Energieausweises am Bedarf wird nach Auskunft von Staatssekretär Dr. Lütke Daldrup vom Bundesbauministerium nicht geplant. Stattdessen ist mit einem Kompromiss zu rechnen, nach dem für Gebäude mit mehr als vier Wohneinheiten Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis besteht.
Eine klare Absage erteilte der Staatssekretär dem Wunsch nach Halbierung der Mehrwertsteuer für baunahe Dienstleistungen. Der richtige Weg sei mit der seit Anfang des Jahres möglichen Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen eingeschlagen worden.
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