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Keine rückwirkenden Einschränkungen

Eigenheimzulage
Keine rückwirkenden Einschränkungen

Die Eigenheimzulage wird auch in den kommenden Monaten in voller Höhe bewilligt. In Berlin sind die Pläne vom Tisch, die derzeit erteilten Bescheide rückwirkend einzuschränken.

Ursprünglich sollte die neue Regelung schon zum 01.01.2003 in Kraft treten. Danach sollten nur Familien oder Ledige mit Kindern acht Jahre lang einen Fördersockelbetrag von jährlich 1000 Euro erhalten. Für jedes Kind kommen noch 800 Euro dazu.
Die Änderung der Voraussetzungen für den Erhalt einer Eigenheimzulage ist Teil des von der Bundesregierung entworfenen ,Steuervergünstigungsabbaugesetzes‘, das am 21. Februar im Bundestag beschlossen wurde. Es ist jedoch zu erwarten, dass das Gesetz im Bundesrat keine Mehrheit finden wird. Damit droht ein längeres Vermittlungsverfahren. Eine Neuregelung wird dann erst ab dem Tag gelten, in dem die neue Regelung im Gesetzblatt steht. Auch Kinderlose können bis dahin weiter die Eigenheimzulage in Anspruch nehmen. o
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