Wie der Frankfurter Verband der Fenster- und Fassadenhersteller meldet, wird die Koexistenzphase der DIN EN 14351–1 Fenster und Türen um ein Jahr verlängert. Der ständige Ausschuss Bauwesen in Brüssel habe am 10.11.2008 der Resolution zur Verlängerung der Koexistenzphase zur CE-Kennzeichnung von Fenstern und Haustüren zugestimmt. Damit werde die Kennzeichnungspflicht mit dem CE-Zeichen erst zum Februar 2010 wirksam. Trotz der Verlängerung sollten Tischler das Thema CE nicht auf Eis legen, raten die Fachverbände.
Franz-Josef Wiegers, technischer Berater des Fachverbandes Tischler NRW: „Betriebe sollten in der CE-Kennzeichnungspflicht nicht nur einen bürokratischen Aufwand sehen, sondern auch eine Chance, ihre Qualität zu verbessern.“ Die neue Norm schreibt nämlich auch die Einführung einer werkseigenen Produktionskontrolle vor.
Der Verein „fenster marke tischler/schreiner“ hat als Systemgeber die wichtigsten europäischen Fenstertypen in anerkannten Prüflaboren testen lassen und die Erkenntnisse in einem Systemordner zusammengefasst. Hält sich der Fensterbauer an die Konstruktionsvorgaben, gilt auch sein Fenster als geprüft und darf mit dem CE-Kennzeichen versehen werden.
Tischler oder Schreiner, die Mitglied einer Innung sind, können eine dreijährige Lizenz für die Systemmappe CE plus erwerben. Ihnen steht für 90 Euro pro Jahr immer eine aktualisierte Version der Systemmappe zur Verfügung. Weitere Infos dazu auf der Internetseite www.fenster-marke-tischler.de.
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