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Längst überfällige BAföG-Reform

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Längst überfällige BAföG-Reform

Längst überfällige BAföG-Reform
Eine gute Botschaft erreichte uns kurz vor Redaktionsschluss aus Berlin: Am 18. Juli beschloss das Bundes-kabinett, die große Reform des Meister-BAföGs noch in dieser Legislaturperio-de umzusetzen. Bereits im kommenden Jahr wollen Bund und Länder zusätzlich rund 90 Millionen Mark für das Meister-BAföG bereitstellen.

Die Novellierung des Förderungsgesetzes zur beruflichen Fortbildung bringt endlich eine ganze Reihe verbesserter Leistungen. So sollen z. B. künftig 35 Prozent der Lehrgangskosten bezuschusst werden. Bislang musste der dafür gewährte Kredit voll zurück-gezahlt werden.
Noch handelt es sich bei der beabsichtigten Reform aber lediglich um einen Gesetzentwurf, der im Bundestag und im Bundesrat Zustimmung finden muss.
Offen bleibt somit auch die wichtige Terminfrage, denn was heißt eigentlich “in dieser Legislaturperiode umsetzen?” Im schlechtesten Fall würde die Reform demnach erst in rund einem Jahr verabschiedet.
Viel zu spät wie ich meine, denn die Gleichstellung der beruflichen mit der allgemeinen Weiterbildung ist längst überfällig! Die in den letzten Jahren rapide gesunkenen Anmeldungen an Meister- und Technikerschulen sprechen dazu eine eindeutige Sprache.
Ein zu spätes Inkrafttreten hätte außerdem einen weiteren Nachteil: Diejenigen, die in Kürze in eine berufliche Weiterbildung starten, wären arg be-trogen. Rückwirkende Förderleistungen ab Studienbeginn September 2001 sind das mindeste was die endgültige Fassung des Fördergesetzes beinhalten muss.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mahnt einen zusätzlichen Reformschritt an: Fortbildungsmaßnahmen zum beruflichen Aufstieg sollten nicht nur zu 35 Prozent, sondern mit mindestens 50 Prozent staatlich bezuschusst werden. Nachbesserungen sind also geboten!
Halten wir Kanzler Gerhard Schröder und der Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmann dennoch zugute: Die Novellierung kann sich sehen lassen. Und erinnern wir uns: Nicht die Regierung Schröder, sondern die Regierung Kohl hatte das Meister-BAföG kräftig zusammengestrichen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung setzt weitere positive Akzente und deutliche Verbesserungen für die Exis-tenzgründung. Wer sich im Anschluss an die Meisterfortbildung selbstständig machen will, kann ab Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit einem Darlehens-erlass von 75 Prozent statt bisher 50 Prozent rechnen. Das Darlehen wird darüber hinaus bis zu sechs Jahre zins- und tilgungsfrei gestellt.
Die Botschaft an junge Schreiner und Schreinerinnen, die ihren beruflichen Aufstieg oder den Weg in die Selbstständigkeit planen, kann also nur lauten: Greifen Sie zu! Qualifizierte Fachkräfte werden dringend benötigt und haben gute Zukunftschancen.
Apropos Zukunftschancen: Wenn es um die berufliche Aus- und Weiterbildung geht, sollten Sie die aktuelle Ausgabe der “BM-EXTRA-Karriere” nicht versäumen. Dort finden Sie auf über 100 Seiten alles was Sie für die Planung Ihres beruflichen Aufstiegs wissen müssen. Falls Sie dieses Aus-bildungsSpecial noch nicht kennen, fordern Sie es einfach über unseren Leserservice an (Tel. 07 11/75 94-231, Fax ~/75 94-221 oder im Internet unter www.bm-online.de).
Natürlich liefern wir Ihnen auch mit der vorliegenden Ausgabe wieder hochkarätige Fachinformationen und Praxistipps.
Viel Spaß bei der Lektüre und einen guten Start, falls Sie in diesen Wochen eine Aus- und Weiterbildung beginnen!
Herzlichst Ihr
Manfred Maier
Chefredakteur
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