1 Monat GRATIS testen, danach für nur 9,90€/Monat!
Startseite » Allgemein »

Leistung wird belohnt

Begabtenförderung berufliche Bildung
Leistung wird belohnt

Das 1991 gestartete Förderprogramm Begabtenförderung berufliche Bildung unterstützt gezielt berufsbezogene wie persönlichkeitsbildende Weiterbildungsmaßnahmen besonders begabter junger Berufstätiger, die überdurchschnittliche Leistungen erbringen, mithin die Qualifizierung von Fachkräften, die sich für eine „Karriere mit Lehre“ entschieden haben. Das Programm wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert.

Die Begabtenförderung in der beruflichen Bildung ist ein wichtiger Schritt, die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung zu verwirklichen, die Attraktivität der Erstausbildung zu steigern, das Begabungspotenzial in der beruflichen Bildung zu erschließen, auch einen leistungsorientierten Fachkräftenachwuchs zu sichern. Oft weckt die Begabtenförderung erst das Interesse an einer Weiterbildung, stärkt die Fortbildungsmotivation und die Einsicht, sich lebenslang weiterzuqualifizieren, wird so zur Starthilfe für zukünftig, eigenständig geplante Weiterbildungsaktivitäten. Neueren Untersuchungen zufolge sind zwei Drittel aller Stipendiaten nach der Förderung beruflich aufgestiegen.

Kriterien für die Aufnahme in das Förderprogramm
Die Qualifizierung weist nach, wer eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt:
• Eine duale Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) absolviert, die Abschlussprüfung (Gesellenprüfung) mit besser als „gut“ bestanden hat, also in der Kenntnis- und der Fertigkeitsprüfung mindestens einmal mit „sehr gut“ und einmal mit „gut“ bewertet wurde
• an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb besonders erfolgreich teilgenommen hat. Dieses Aufnahmekriterium erfüllt, wer bei einem Landes- beziehungsweise Bundeswettbewerb ausgezeichnet wurde, alternativ Teilnehmer an einem internationalen Leistungswettbewerb war
• aufgrund besonderer Leistungen durch den Betrieb oder die Berufsschule als förderungswürdig vorgeschlagen wird. Diese so genannte Öffnungsklausel spielt im Handwerk bisher nur eine untergeordnete Rolle.
Bei der Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung darf der Stipendiat das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben. Ausfallzeiten, die zum Beispiel durch Schwangerschaft, ein freiwilliges soziales Jahr, Grundwehr- oder Zivildienst entstanden sind, können bis zu zwei Jahren angerechnet werden.
Generell handelt es sich bei dem zu fördernden Personenkreis um junge Menschen mit einer abgeschlossenen dualen Berufsausbildung, die ihre Begabung und Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf bewiesen haben und die weiterhin Leistungsbereitschaft erwarten lassen. Auch ausländische Absolventen der dualen Berufsausbildung werden in das Förderprogramm aufgenommen, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen.
Art, Umfang und Dauer der Förderung
Gefördert werden anspruchsvolle fachbezogene Fortbildungen, um berufliche Qualifikationen zu erwerben, die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung und die Teilnahme an „Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen.“
Seit 1995 sind Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung in vollem Umfang förderungsfähig, unter anderem die Vorbereitungslehrgänge auf die Meisterprüfung oder auf die Zusatzqualifikation „Betriebswirt des Handwerks“. Die Aufstiegsfortbildung hat seit Beginn des Förderprogramms deutlich an Attraktivität gewonnen. Sie gilt als besonders karriereförderlich. Zwischenzeitlich macht sie knapp ein Drittel aller beantragten Maßnahmen aus. Überdurchschnittlich wählen Stipendiaten aus dem Handwerk die Aufstiegsfortbildung zum Meister.
Teilnehmer an diesem Programm können die Weiterbildungsmaßnahmen und die Bildungsträger nach eigenem Ermessen aus den verschiedenen Angeboten wäh-len. Gefragt sind vor allem handwerklich-technische Qualifikationen, Maßnahmen zur Verbesserung kaufmännisch-betriebswirtschaftlicher Kenntnisse, Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch), neue Informations- und Kommunikationstechniken, auch die Themenbereiche „Planung, Organisation, Leitung“, „Recht“, „Kommunikative Fähigkeiten“, „Persönlichkeitsbildung“, „Gestaltung/ Design/Kunst“. Die Weiterbildungspräferenzen lassen häufig nicht nur die Nähe zu den beruflichen Tätigkeitsschwerpunkten der Erstausbildung erkennen, sondern entsprechen auch den aktuellen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt.
Weiterbildungsanbieter der beantragten Bildungsmaßnahmen sind beispielsweise die Kammern, ihnen nahestehende Einrichtungen (Berufsbildungs- und Technologiezentren, Akademien des Handwerks), Schulen, sonstige Lehrinstitute, Reiseveranstalter und die Betriebe selbst.
Zu den förderfähigen Kosten zählen die Maßnahmekosten (Kursgebühren), ebenso die maßnahmebedingten Zusatzkosten für Fahrten und Aufenthalt. Stipendiaten erhalten nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Finanzierung ihrer berufsbegleitenden Weiterbildungsaktivitäten bis zu 1800 Euro jährlich, und zwar drei Jahre lang, also insgesamt bis zu 5400 Euro. Der Eigenanteil an den Kosten beträgt 20 Prozent pro Maßnahme, maximal 120 Euro im Förderjahr. Mit dem Förderbetrag können mehrere Bildungsmaßnahmen finanziert werden. Bereits vor Beginn der Antragstellung begonnene Maßnahmen können nicht bezuschusst werden. Ein Rechtsanspruch, in die Begabtenförderung aufgenommen zu werden und Fördermittel zu erhalten, besteht nicht.
Zuständigkeiten und Durchführungsinstanzen
Für die Umsetzung des Förderprogramms vor Ort und die Betreuung der Stipendiaten auf der unteren Verwaltungsebene ist die Stelle zuständig, bei der das Ausbildungsverhältnis eines Interessenten eingetragen war, im Bereich des Handwerks also die Handwerkskammer. Sie wählt die Stipendiaten aus, berät sie, entscheidet entsprechend den Richtlinien über die Aufnahme in die Begabtenförderung, berechnet die förderfähigen Kosten und zahlt den Förderbetrag aus. Diese berufsständische Organisation erteilt die gewünschten Auskünfte, verfügt über Informationsmaterial und Antragsformulare.
Seit 1997 koordiniert die „Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB)“ in Bonn als die mittlere Durchführungsinstanz die bundeseinheitliche Umsetzung des Programms. Sie unterstützt die Kammern bei der praktischen Durchführung des Förderprogramms, unter anderem mit verschiedenen Materialien. Die Förderung von Maßnahmen im außereuropäischen Ausland bedarf der Zustimmung der Stiftung. Zudem ermittelt und bewilligt sie den Bedarf an Fördermitteln, kontrolliert auch deren Verwendung durch die Kammern. Auf der oberen Verwaltungsebene stellt das BMBF die jährlichen Fördermittel bereit und schreibt die Förderrichtlinien fort.
Dr. Hans Winter
Weitere Informationen unter Tel 02 28/1 04 41 01 oder www.begabtenfoerderung.de
Herstellerinformation
BM-Gewinnspiel
Herstellerinformation
BM-Titelstars
Herstellerinformation
Im Fokus: Vernetzte Werkstatt

Herstellerinformation
Im Fokus: Vakuumtechnik
Herstellerinformation
BM auf Social Media
BM-Themenseite: Innentüren
Im Fokus: Raumakustik
_6006813.jpg
Schallmessung in der Praxis: Michael Fuchs (r.) und Simon Holzer bei raumakustischen Messungen in einem Objekt (Friseursalon Max in Wallersdorf). Foto: Barbara Kohl, Kleine Fotowerkstatt
Im Fokus: Gestaltung
Alles bio? Nachhaltigkeit im Tischler- und Schreinerhandwerk

BM Bestellservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der BM Bestellservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin-Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum BM Bestellservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des BM Bestellservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de