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Marktchance mechanische Nachrüstung

Errichterverzeichnisse der Polizei als Werbeplattform nutzbar
Marktchance mechanische Nachrüstung

Die Nachfrage bei den Endkunden nach mechanischer Sicherungstechnik ist hoch und steigend. Und: Nach wie vor werden qualifizierte Fachfirmen gesucht, die sich dem Markt der mechanischen Nachrüstung annehmen. Die Polizei übergibt ratsuchenden Bürgern so genannte Errichterverzeichnisse, die somit eine Referenz besonders qualifizierter Firmen darstellen. Ist auch Ihre Firma in diesen Verzeichnissen enthalten?

Das Thema „Mechanische Nachrüstung“ wird im Kreis der Sachverständigen schon immer mit Skepsis betrachtet. Diskutiert wird über Nachrüstprodukte, die nicht geprüft sind oder sich nicht bewährt haben, sowie über die ausführenden Fachfirmen (mechanische Errichter), die nicht qualifiziert sind, da es für diese Berufsgruppe keine eigene Berufsausbildung und Handwerkszugehörigkeit gibt. Oft ist deshalb von mangelhaft ausgeführten und zu teuren Nachrüstungen die Rede. Dem gegenüber steht der unverhältnismäßig hohe Aufwand beim Austausch oft weniger Jahre alter Fenster und Türen, wenn nach einem Einbruch eine Verbesserung der Einbruchhemmung gewünscht oder vom Versicherer gefordert wird. In den folgenden Ausführungen wird auf das Aufnahmeverfahren für Errichterfirmen, Anforderungen an Nachrüstprodukte, Realisierungsmöglichkeiten sowie Qualifizierungskonzepte und den daraus folgenden Marktchancen für den Fensterbauer eingegangen.

Statistik spricht für mehr Nachrüstung
Gemäß der neuesten Statistik des Bayerischen Landeskriminalamtes München wurden in Bayern im Jahr 2004 insgesamt 1416 Einbruchversuche nachweislich durch Sicherungstechnik verhindert. Die Zahl der verhinderten Delikte im Jahr 2003 lag bei 1230 Fällen. Von den aufgeführten 1416 Delikten konnten 1093 Fälle durch mechanische Nachrüstung verhindert werden. In 323 Fällen sorgte die Alarmauslösung durch eine Einbruchmeldeanlage für den gewünschten Erfolg. Und das Landeskriminalamt macht zusätzlich darauf aufmerksam, dass „die reelle Anzahl wesentlich höher liegen dürfte, da nicht alle Erfolge bekannt geworden sind. Dazu zählen insbesondere auch Fälle, in denen die Einbrecher angesichts eingebauter Sicherungstechnik von der beabsichtigten Tatausführung abgehalten wurden und gar nicht erst den Versuch unternommen haben, ins Objekt einzudringen.“
Errichterverzeichnisse sind Referenzlisten
In den letzten Jahren konnte das mechanische Errichterverfahren (Aufnahmeverfahren) in Deutschland unter der Federführung des LKA München weiter ausgebaut werden. Zehn Bundesländer haben mittlerweile das mechanische Errichterverfahren umgesetzt. Die Bundesländer Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland und Thüringen befinden sich in der Einführungsphase und beabsichtigen die Einführung noch in diesem Jahr. Einzig im Bundesland Bremen laufen derzeit keine Aktivitäten in Bezug auf Einführung eines Aufnahmeverfahrens. Mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen soll ein bundeseinheitlicher Pflichtenkatalog erarbeitet werden, der gleiche Anforderungen bei einer Aufnahme in die Errichterverzeichnisse an die Firmen stellt. Im Rahmen der polizeilichen Beratung werden die Errichterverzeichnisse dem ratsuchenden Bürger kostenlos übergeben. Die Errichterverzeichnisse stellen somit Referenzlisten besonders qualifizierter Firmen dar.
Für den Fenster- oder Türenbauer bedeutet dies, dass nun die Möglichkeit besteht, sich in zwei Bundesländern gleichzeitig (grenznaher Bereich) in die Errichterverzeichnisse eintragen zu lassen. Zudem werden neuerdings Firmen, die an einer eintägigen Aufbauschulung speziell für verdecktliegende Nachrüstung teilgenommen haben, gesondert im Errichterverzeichnis gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung stellt ein weiteres Qualifizierungsmerkmal dar.
Die jeweiligen Landeskriminalämter geben so genannte Pflichtenkataloge heraus, in dem die Anforderungen für eine Errichterfirma festgelegt sind. Zudem wird an einem einheitlichen Pflichtenkatalog, der dann für alle Bundesländer gilt, gearbeitet. Wesentliche Anforderungen hieraus sind:
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Teilnahme an einer Grundschulung
  • Benennung der Montage der letzten 6 Monate
  • Schulungsnachweis.
Bundesweit besteht die Möglichkeit einer Zertifizierung von Fachbetrieben mit zusätzlicher Qualifizierung. Zertifizierte Fachbetriebe für mechanische Sicherungstechnik zeichnen sich durch ein hohes Maß an Fachwissen und Kompetenz aus. Dies ist beim sensiblen Thema „Einbruchhemmung“ besonders wichtig. Zusätzlich zu den aufgeführten Anforderungen werden die Fachbetriebe im jährlichen Turnus von einer externen, neutralen Überwachungsstelle überprüft. Im Rahmen der Zertifizierung wird unter anderem vor Ort überprüft und beurteilt, wie die sicherungstechnischen Nachrüstungen ausgeführt wurden. Diese Überprüfung vor Ort ist der entscheidende Unterschied zwischen einem zertifizierten und einem nicht zertifizierten Fachbetrieb.
Anforderungen an Nachrüstprodukte
Für die Bewertung von Nachrüstprodukten stehen mit DIN 18104-1 und -2 momentan zwei Bewertungsgrundlagen zur Verfügung. In beiden Normen wird in aufschraubbare und im Falz integrierte Nachrüstprodukte unterschieden. In Teil 1 von DIN 18104 werden von außen aufschraubbare Nachrüstprodukte wie Zusatzschlösser, Stangenverschlüsse oder Querriegelverschlüsse behandelt. In Teil 2 geht es um Nachrüstprodukte, die im Falz von Fenstern und Türen eingelassen werden. Im Wesentlichen handelt es sich um einbruchhemmende Drehkippbeschläge oder Hintergreifsicherungen. Ausgeschlossen sind Einsteckschlösser. Anforderungen an diese Produkte werden in DIN 18250 „Einsteckschlösser für Feuerschutzabschlüsse“ und DIN 18251 „Einsteckschlösser für Türen“ gestellt.
Im Folgenden wird auf die Nachrüstung von Fenstern und Türen mit Fensterbeschlägen nach DIN 18104-2 eingegangen. Mit dieser Norm soll aufgezeigt werden, dass bei Fenstern und Fenstertüren neuerer Bauart durch Austausch der im Falz eingelassenen Dreh- oder Drehkippbeschläge gegen einbruchhemmende Beschläge eine effiziente Nachrüstung möglich ist. Die mechanische Nachrüstung ist dort anzuraten, wo der Widerstand der Bauteile soweit erhöht werden soll, dass das Überwinden mit einfachen Werkzeugen wie Schraubenziehern und Keilen erschwert wird. In den vom ift durchgeführten Prüfungen konnte bereits mehrfach festgestellt werden, dass Fensterelemente, die mit Produkten nach DIN 18104-2 nachgerüstet wurden, je nach Rahmenmaterial und Ausführung zwischen einer und zwei Minuten dauernden manuellen Angriffen durch die „ift-Profis“ standhalten konnten. Das Niveau der mechanischen Einbruchhemmung von geprüften Elementen in der Widerstandsklasse 2 nach DIN V ENV 1627 – so ehrlich muss man sein – ist mit mechanischer Nachrüstung nicht erreichbar.
Merkmale nachgerüsteter Holz- und Kunststofffenster
Das Kernstück nachgerüsteter Fenster und Fenstertüren ist natürlich der einbruchhemmende Beschlag. In DIN 18104-2 werden für die Klassifizierung der Produkte grundsätzlich zwei Wege beschrieben. Die ersten Möglichkeiten zum Nachweis der Eignung der Produkte sind eine statische und eine manuelle Prüfung (3 Minuten) mit dem in DIN 18104-2 beschriebenen Prüfaufbau. Die einbruchhemmenden Beschläge werden zur Prüfung auf Buchen-Multiplex-Sperrholz montiert und unter „idealisierten“ Bedingungen geprüft.
Der Nachweis der Eignung eines einbruchhemmenden Beschlages kann aber auch über eine Elementprüfung nach DIN V ENV 1627 in Widerstandsklasse 2 geführt werden. Einschränkend muss aber hier erwähnt werden, dass dann die Prüfergebnisse nur bedingt auf das vorliegende Rahmenmaterial und die geprüfte Fenstergröße anwendbar sind.
In DIN 18104-2 werden weitere Maßnahmen empfohlen, wenn Fenster oder Fenstertüren mit einbruchhemmenden Beschlägen nachgerüstet werden. Hintergrund ist die Tatsache, dass jede Kette nur so stark ist wie ihr schwächstes Glied. Für die mechanische Nachrüstung bedeutet dies, dass Bauteile – obwohl mit geprüften Beschlägen nachgerüstet – noch andere Schwachpunkte besitzen können.
Folgende Empfehlungen werden gegeben:
  • Einsatz einer durchwurfhemmenden Verglasung nach DIN EN 356 der Klasse P4A
  • Absicherung der Glasanbindung durch Verschraubung oder Verklebung der Glashalteleisten
  • Einbringung einer druckfesten Hinterfütterung zwischen Verglasung und Glasfalzgrund im Bereich der Verriegelungspunkte
  • Verstärkung der Mauerwerksbefestigung.
Fazit: Marktchance nutzen
Die Bedeutung der mechanischen Sicherungstechnik hat in Deutschland in den letzten Jahren weiter zugenommen. Die Nachfrage nach Beratung für mechanische Sicherungstechnik bei den polizeilichen Beratungsstellen ist hoch. Zudem wurde das Aufnahmeverfahren für mechanische Errichterfirmen in Deutschland fast flächendeckend umgesetzt. Nach wie vor werden qualifizierte Fachfirmen gesucht, die sich dem nicht einfachen aber interessanten Markt der mechanischen Nachrüstung annehmen. Die Rahmenbedingungen für die Realisierung von mechanischen Nachrüstungen wurden zudem durch eine große Auswahl zur Verfügung stehender, geprüfter und zertifizierter Produkte inklusive der erforderlichen Befestigungstechnik weiter verbessert. ■
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