Zum 1. August 2009 tritt die reformierte Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) wieder in Kraft. Diese war seit dem 28. Mai 2003 ausgesetzt worden, um es Unternehmen zu erleichtern, mehr Ausbildungsplätze bereitzustellen. Durch die Aussetzung mussten die berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse als Ausbilder weder durch ein Zeugnis noch durch sonstige Nachweise belegt werden. Allerdings hat es sich in der Praxis gezeigt, dass nicht gänzlich auf eine Eignungsprüfung verzichtet werden kann, da ein bestimmtes Maß an Qualifikation, im Hinblick auf die gestiegenen Anforderungen an die Ausbilder, unverzichtbar ist.
Deshalb müssen Ausbildungsbetriebe ab 1. August 2009 wieder einen Nachweis über die Ausbildungseignung (Ausbildung der Ausbilder bei der IHK, AdA) erbringen. Um den AdA-Schein zu erhalten, müssen Kenntnisse über Rechte und Pflichten während der Ausbildung in einem schriftlichen und einem praktischen Teil nachgewiesen werden.
Das Praxishandbuch „Das neue Berufsbildungsrecht“ hilft die neuen Regelungen umzusetzen. Neben dem reformierten Gesetzestext findet man dort Wissenswertes rund um das Thema und erhält praxisnah und übersichtlich kompetentes Know-how zum Berufsbildungsrecht. Die Ausführungen zu den arbeitsrechtlichen Regelungen werden durch aktuelle Urteile ergänzt. Mit direkt einsetzbaren Vorlagen und Checklisten erleichtert man sich die tägliche Arbeit im Umgang mit den Auszubildenden.
Teilen: