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Nationale oder europäische Zulassung?

Allgemein
Nationale oder europäische Zulassung?

Auf allen Gebieten der Bautechnik gibt es bereits europäische Normen und z. T. europäische Zulassungen, die für einen Vertrieb in Europa in Zukunft unabdingbare Voraussetzung sind. Viele Fragen zu diesen Themenkomplexen konnten beim Workshop „Baulicher Brandschutz“ – veranstaltet von der Dr. Kuhn Consulting – von den Referenten detailliert beantwortet werden.

Nationale Zulassungen
Prof. Gunter Hoppe, Leiter der Abt. Brandschutz und Gebäudetechnik des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) in Berlin, ging ausführlich auf die nationalen Zulassungen, alternative Verfahren und Übergangsregelungen ein. Bekanntlich dürfen nach der Musterbauordnung, § 17, Bauprodukte für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung baulicher Anlagen nur verwendet werden, wenn sie für den Verwendungszweck

  • von bekannt gemachten technischen Regeln nicht oder nicht wesentlich abweichen (geregelte Bauprodukte, Bauregelliste A, Teil 1) und das Ü-Zeichen tragen oder
  • eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)
  • ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP)
  • eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) haben und ihre Übereinstimmung mit dem Verwendbarkeitsnachweis bestätigt ist und sie das Ü-Zeichen tragen oder
  • nach den Vorschriften des Bauproduktengesetzes (BauPG)
  • zur Umsetzung der Bauproduktenrichtlinie in den Verkehr gebracht und gehandelt werden dürfen und die CE-Kennzeichnung tragen oder
  • sonstige Bauprodukte, die von technischen Regeln abweichen, dürfen auch verwendet werden, wenn diese Regeln nicht in der Bauregelliste A bekannt gemacht sind (kein Ü-Zeichen erforderlich)
  • Bauprodukte von untergeordneter Bedeutung (Liste C, kein Ü-Zeichen erforderlich).
  • Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird vom DIBt durch einen Verwaltungsakt erteilt und hat eine Geltungsdauer von 5 Jahren. Beispiele für Zulassungsbereiche im Brandschutz sind
  • Brandschutzverglasungen
  • Brandschutzklappen
  • Brandschutzbeschichtungen
  • Brandverhalten von Baustoffen
  • Feuerschutzabschlüsse
  • Kabel- und Rohrabschottungen.
  • Die Zulassungsprüfungen müssen nach
  • Normenreihe DIN 4102
  • Prüfplänen des DIBt
  • Abstimmungen und Beratungen in Sachverständigenausschüssen des DIBt
  • Veröffentlichten Zulassungsgrundsätzen (Mitteilungen des DIBt)
  • DIBt-Vorgaben für erweiterte Anwendungen
  • oder alternativ auf der Basis europäischer Prüfnormen DIN EN, 1363 ff, DIN EN 1364 ff, DIN EN 1365 ff, DIN EN 1366 ff, DIN EN 1634 ff, DIN EN 13823/DIN EN ISO 11925/DIN EN ISO 1182 (müssen jeweils im Weißdruck vorliegen) durchgeführt werden.
  • Für ausschließlich in Deutschland tätige Betriebe reichen die nationalen Zulassungen aus.
Europäische Zulassungen
Der Generalsekretär der Europäischen Organisation für technische Zulassungen EOTA, Paul Caluwaerts aus Brüssel, gilt als ausgewiesener Experte für Europäische Zulassungen, alternative Verfahren und den Stellenwert im Vergleich zu nationalen Regelungen. Da viele Betriebe, gerade auch mittelständische, inzwischen nicht mehr nur national, sondern zunehmend europaweit agieren, ist die Beschäftigung mit diesen Themen Pflicht geworden. Nach Art.1, Abs. 2 der Bauproduktenrichtlinie BPR der EWG, gilt als Bauprodukt jedes Produkt, „das hergestellt wird, um dauerhaft in Bauwerke des Hoch- oder Tiefbaus eingebaut zu werden“. Ziele der Regelungen sind:
  • die Verwirklichung des Binnenmarktes für Bauprodukte
  • die Harmonisierung der relevanten Rechtsvorschriften
  • das CE-Zeichen für Bauprodukte.
  • Es gibt zwei Möglichkeiten für eine europäische Zulassung mit dem begehrten CE-Zeichen:
  • 1. harmonisierte europäische Normen hEN
  • 2. Europäische technische Zulassungen ETZ.
Für die ETZ spricht die deutlich kürzere Zeit bis die Zulassung erfolgt.
Gemäß der Bauproduktenrichtlinie kommen folgende drei Anwendungsfälle für eine ETZ in Betracht:
  • ETZ für innovative Produkte oder Bausätze, für die eine Norm nicht oder noch nicht möglich ist (Art. 8.2 lit. a)
  • ETZ für Produkte, die von Normen abweichen (Art. 8.2 lit. b)
  • ETZ als Übergangslösung bis die Norm verfügbar ist (Art. 8.3).
  • Es werden zwei Arten von Europäischen technischen Zulassungen unterschieden:
  • ETZ auf Basis einer Leitlinie (ETAG) bei mehreren oder vielen Herstellern . Es ist zu erwarten, dass hier viele Anträge gestellt werden und die Ausarbeitung ± 2 Jahre betragen kann.
  • ETZ ohne Leitlinie (Art. 9.2 CPD), auf Grund eines „Common Understanding on the Assessment Procedure“ (CUAP) bei nur einem oder wenigen Herstellern. Hier sind nicht so viele Anträge bei den Zulassungsstellen zu erwarten, so dass die Ausarbeitung dann in lediglich ± ½ Jahr abgeschlossen ist.
Für den Hersteller von großem Vorteil ist, dass die ETAGs und CUAPs für alle Zulassungsstellen verbindlich sind. Auf Grund der äußerst kurzen Bearbeitungszeit können mit CUAPs Wettbewerbsvorteile erzielt werden.
Vorteile der CE-Kennzeichnung
Ein Bauprodukt mit CE-Kennzeichnung kann im gesamten europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden.
  • Die deklarierten Kennwerte müssen von allen nationalen Behörden anerkannt werden.
  • Die nationalen Behörden dürfen keine zusätzlichen Prüfungen, Nachweise etc. verlangen
  • Die nationalen Behörden können lediglich Anforderungsniveaus für die deklarierten Kennwerte festlegen.
  • Ein Produkt muss nur einmal geprüft oder zugelassen werden.
  • Es gibt nur einen Überwachungsvertrag für den ganzen EWR.
Übergangsbestimmungen zu europäischen Regelungen
Für die ETAG 018 Brandschutzprodukte (Fire protective products) endet die Koexistenzperiode im Juni 2007. Da für die Hersteller eine 24-monatige Vorbereitungszeit bleibt, hat die Koexistenzperiode bereits im Juni 2005 begonnen (Abb. 1). DoA steht für das Datum der Verfügbarkeit, DEF für Anwendbarkeit bzw. Beginn der Koexistenzperiode und DoW für Ende der Koexistenzperiode.
Musterleitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)
Dipl. Ing. Manfred Lippe, ML-Consultant, Krefeld, referierte über die geplante Aktualisierung und deren Auswirkungen auf die Praxis. Innenausbaubetriebe werden damit konfrontiert, wenn beispielsweise in Mehrfamilienhäusern, im Ladenbau, in Hotels etc. Durchbrüche für Elektroleitungen, Klima- und Lüftungsanlagen usw. vorhanden sind oder angelegt werden.
Auf Interesse stieß auch das Brandschutzkonzept der Allianz-Arena , das Dipl. Ing. Harald Niemöller von HHP, Ing. Gesellschaft für Brandschutz mbH, Berlin, vorstellte. ■
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