Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. hat eine neue Prüfrichtlinie „FPKF – Richtlinie Fang- und Putzscheren für Kippflügel und Kipp-Oberlichter“ erarbeitet. Sie gilt für Beschlaghersteller und den Hersteller der Kippflügel (Oberlichter) und enthält wichtige Informationen und verbindliche Anweisungen zur Verwendung von Fang- und Putzscheren in Kippflügelfenstern und Kipp-Oberlichtern. Die Richtlinie klärt die Begriffe Putzschere und Fangschere und damit eindeutig, welche rechtlichen Voraussetzungen zum Einsatz der Produkte aktuell existieren. Wesentliche Aussage ist, dass bei klassischen Oberlichtöffnern ein direkter Zwang zur Verwendung von Fangscheren aus der RAL/RG 607/12 hervorgeht und, dass auch heute bereits Hersteller von Oberlichtbeschlägen den zusätzlichen Einsatz von Fangscheren zum Abfangen des Kippflügels vorschreiben. Putzscheren hingegen sind in derzeit gültigen Regelwerken nicht zwingend vorgesehen und bedürfen der gesonderten Vereinbarung.
Die Richtlinie kann kostenlos auf der Homepage der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. heruntergeladen werden.
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