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Neuester Stand

RAL-Richtlinien zu Beschlägen
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Die neue RAL-Richtlinie RAL-RG 607/13 gibt vor, dass einbruchhemmende Fenster oder Fenstertüren in mindestens allen vier Eckbereichen entsprechende Beschlagbauteile mit einem Aushebel-Schutz enthalten und generell mit einem Fenstergriff mit Sperreinrichtung, zum Beispiel mit Druckknopf oder abschließbar, ausgestattet sein müssen (Foto: RAL)
Anforderungen an die Einbruchhemmung
Erfüllen Fenster oder Fenstertüren die Anforderungen an die Einbruchhemmung gemäß der RAL-Richtlinie RAL-RG 607/13, sind sie mindestens in allen vier Eckbereichen durch entsprechende Beschlagbauteile mit einem Aushebel-Schutz und generell mit einem Fenstergriff mit Sperr-einrichtung, zum Beispiel mit Druckknopf oder abschließbar, ausgestattet. Die unbefugte Manipulation des Verschlußsystems von außen, also das Entriegeln durch das Verschieben des Beschlages, wird durch einen solchen Griff verhindert. Die Verwendung einbruchhemmender Verglasungen nach DIN 52290 oder der neuen EN 356 wird darüber hinaus empfohlen. Die bisherige, von der Gütegemeinschaft ursprünglich herausgegebene, Richtlinie III/2 ist zwischenzeitlich zurückgezogen worden. Die RAL-RG 607/13 unterscheidet zwei Widerstandsklassen, AhS-Standard und AhS-Extra. Die jeweiligen Kräfte entsprechen einem Angriff mittels Schraubendrehern mit 8 bzw. 14 mm Klingenbreite.

Die Anforderungen nach der DIN V ENV 1627 bis 1630 WK2 bieten zwar ein hohes Maß an Einbruchhemmung, der Einsatz solcher Fenster scheitert jedoch in den meisten Fällen an den hohen Kosten. Fenster oder Fenstertüren gemäß der RAL-RG 607/13 hingegen gewährleisten, dass der Beschlag geprüft ist, einem Angriff eines Spontantäters standhalten und die Kosten für den Bauherren akzeptabel sind. Die geprüften Beschläge tragen das RAL-Gütezeichen.
Weitere Informationen bietet ein Faltprospekt, der bei der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge (Offerstraße 12, 42551 Velbert, Fax 0 20 51/95 06 20) angefordert werden kann.
Anforderungen an Oberlichtbeschläge
Die Richtlinie RAL-RG 607/12 für Oberlichtbeschläge ist im letzten Jahr durch den Güteunterausschuß Drehkipp in vielen Arbeitskreissitzungen überarbeitet worden. Sie wird nun nach der bereits erfolgreich durchgeführten Anerkennung durch den RAL in Bonn Sankt Augustin mit Stand September 2000 neu herausgegeben. Viele weitergehende Konkretisierungen wurden eingebracht mit dem Ziel, dem Anwender von geprüften Oberlichtbeschlägen mit dem RAL- Gütezeichen ein noch höheres Maß an Qualität und Nutzungssicherheit zusichern zu können.
Die beiden Richtlinien können angefordert werden beim:
Beuth Verlag GmbH
Postfach 1145, 10772 Berlin o
Eine Information von Johannes Trampert, Obmann des Güteunterausschusses Drehkipp, einer Gruppierung innerhalb der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge, in der alle namhaften Beschlaghersteller Europas vertreten sind. Johannes Trampert ist Mitarbeiter der AUBI Baubeschläge GmbH.
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