Die Richtlinie VDI 2263 Blatt 6.1 bietet an Hand praktischer Beispiele Lösungsansätze zu Schutzmaßnahmen im Brand- und Explosionsschutz an filternden Abscheidern. Sie ist bei Anlagen anwendbar, in denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung brennbare Staub/Luft-Gemische, Dampf/Luft-Gemische oder hybride Gemische vorhanden sind oder entstehen können. Die Richtlinie gibt Herstellern wie Betreibern solcher Anlagen Anhaltspunkte, wie Risikobeurteilungen und Schutzmaßnahmen durchzuführen sind.
Der Anhang A der Richtlinie stellt den Brandschutz anhand zweier Beispiele dar. Anhang B zeigt Beispiele für Potenzialausgleiche/Erdungen sowie für leitfähige/ableitfähige Filtermedien. Das Blatt 6.1 der Richtlinie VDI 2263 ergänzt das Blatt 6, das die prinzipiellen Vorgehensweisen beim Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen behandelt.
Die Richtlinie „Staubbrände und Staubexplosionen; Gefahren – Beurteilung – Schutzmaßnahmen; Brand- und Explosionsschutz an Entstaubungsanlagen – Beispiele“ beschreibt den Stand der Technik im Sinne der Legaldefinition des BImSchG § 3.
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