Die Bestimmungen zu PVC in den Technischen Wohnungsbaurichtlinien hat der hessische Landtag am 25. Oktober 2001 ersatzlos gestrichen. PVC könne im sozialen Wohnungsbau ab sofort wieder ohne jede Einschränkung verwendet werden. Karl Heinz Herbert, Geschäftsführer des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e. V., begrüßte die Aufhebung der Vorschrift: „Die Streichung dieser Bestimmung war überfällig, denn die Öko-Bilanz von PVC-Produkten ist in den letzten Jahren erheblich verbessert worden. PVC braucht keinen Vergleich mehr mit anderen Baustoffen zu scheuen.“ o
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