Lässt ein Wohnungseigentümer – entgegen dem bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss der Gemeinschaft – an seiner Wohnung Kunststofffenster statt Holzfenster einbauen, so kann die Gemeinschaft die Entfernung dieser Elemente und die Ersetzung durch solche aus Holz verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fenster optisch nachteilig sind oder nicht.
OLG Düsseldorf, Az.: 3 Wx 314/04
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