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Reform des Berufsbildungsgesetzes beschlossen

Bulmahn: „Jugendliche erhalten neue Perspektiven“
Reform des Berufsbildungsgesetzes beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen. Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn bezeichnete das Gesetz als zentralen Schritt für die Modernisierung der beruflichen Bildung. „Die Jugendlichen erhalten neue Perspektiven für ihre berufliche Ausbildung.“ Die Reform verbessere die Bedingungen für eine Zusammenarbeit aller Partner in der dualen Ausbildung.

Das Gesetz öffne die Abschlussprüfungen der Kammern für schulische Berufsausbildungen. „Die Reform verhindert die zeitraubenden und teuren Warteschleifen, die Auszubildende heute häufig auf dem Weg zu einem breit anerkannten Abschluss hinter sich bringen“, sagte Bulmahn. Ferner werde das Prüfungswesen neu geordnet und ermögliche Ausbildungsabschnitte im Ausland. Zudem würden neue Formen der Kooperation von Schule und Betrieb möglich. „Die Schülerinnen und Schüler werden schon früh an die Wirtschaft heran geführt und die Betriebe lernen ihre zukünftigen Auszubildenden kennen“, sagte Bulmahn. Die für die Gestaltung der schulischen Curricula zuständigen Länder sollten die Reform des BBiG dazu nutzen, ihre Angebote so zu verändern, dass die Absolventen die Kammerprüfungen bestehen können. Gleichzeitig könne der Abschluss von Berufsbildungsgängen mit weiterführenden Schulabschlüssen verknüpft werden. Das BBiG ist zum 01. April 2005 in Kraft getreten. Nach den Zahlen des Berufsbildungsberichtes absolvieren inzwischen über 190 000 Auszubildende eine vollzeitschulische Ausbildung außerhalb des Geltungsbereiches des BBiG. Lediglich die Hälfte dieser Absolventen nimmt aber im unmittelbaren Anschluss eine Beschäftigung auf. Weitere fast 40 Prozent schließen nach einer Untersuchung des Bundesinstituts für Berufsbildung jedoch eine weitere schulische oder betriebliche Ausbildung an.
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