Tischler und Schreiner gehören nicht zum Kreis der Ausstellungsberechtigten für den Gebäudeenergieausweis. Das sieht der Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, den das Bundeskabinett jetzt gebilligt hat. Auch andere qualifizierte Gewerke sind ausgeschlossen worden. „Diese Regelung ist für uns nicht hinnehmbar“, erklärt Dr. Bettina Wehrisch, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH). „Unser Gewerk erfüllt die geforderten Qualifikationen zur Ausstellung des Gebäudeenergieausweises absolut“, so Wehrisch. Tischler und Schreiner seien die ersten Ansprechpartner, wenn es beispielsweise um Fertigung und Einbau von Fenstern gehe. Schon in der dreijährigen Lehre zum Tischler wird die Basis für den – auch energetisch – fachgerechten Einbau von Fenstern, Türen und anderen Bauteilen gelegt. In der Fortbildung zum Meister wird diese Kompetenz gestärkt.
Wehrisch: „Nach der Verbändeanhörung und allen Gesprächen, die wir im Vorfeld der Regierungsentscheidung geführt haben, mussten wir davon ausgehen, dass auch das Ausbauhandwerk zur Ausstellung des Energieausweises zugelassen wird.“ Die Entscheidung, den Verordnungsentwurf zu ändern, kam deshalb nicht nur unerwartet. Sie sei auch unverständlich, beklagt sie. Dies umso mehr, als sich bereits etliche Ausbauhandwerker zum Gebäudeenergieberater fortgebildet hätten. „Der Regierungsentwurf darf deshalb nicht in der jetzigen Form vom Bundesrat angenommen werden. Dafür werden wir uns konsequent stark machen“, so Wehrisch abschließend.
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